1.2 Bestand
Der Geltungsbereich der 2. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst zwei Teilbereiche in der Gemeinde Holtsee.
Innerhalb des Teilgeltungsbereiches 1 sind verschiedene Einrichtungen zum Betrieb einer Biogasanlage sowie die entsprechenden Fahrwege zu den einzelnen Anlagenbestandteilen vorhanden. Nördlich angrenzend befindet sich ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Nebengebäuden wie Maschinenunterstellhalle, Stallungen und Wohnhaus, der im ungeplanten Außenbereich verbleibt. Der landwirtschaftliche Betrieb wird in diesem Fall von einem anderen Unternehmer geleitet als die überplante Biogasanlage.
Die Erschließung der Anlage erfolgt im Westen über eine Privatstraße an die Straße ‚Lehmkuhl‘ sowie im Norden über eine bestehende Zufahrt direkt an die L 44.
Die Flächen, um die das Betriebsgelände erweitert werden soll, werden derzeit landwirtschaftlich als Pferdekoppel genutzt.
Entlang der nordöstlichen Grenze des Plangebietes sowie entlang des nordwestlich angrenzenden Straßenabschnittes der L 44 sind Knicks vorhanden.
Das Gelände verläuft leicht bewegt mit Höhen zwischen 18 und 20 m über NHN. Entlang der Flurstücksgrenze zu Flurstück 313 im Süden des Teilbereiches ist ein Geländesprung von gut 1 m vorhanden; die Geländehöhe liegt im südlichen Bereich dann bei etwa 17 m über NHN.
Die Fläche des Teilgeltungsbereiches 2 wird in Ost-West-Richtung durch einen Knick entlang der Flurstücksgrenze unterteilt. Nördlich des Knicks befindet sich eine Pferdekoppel, südlich wird die Fläche als landwirtschaftliches Grünland genutzt. Das Plangebiet wird von der wassergebundenen privaten Erschließungsstraße von der Straße ‚Ecke‘ aus kommend in einem Bogen komplett umschlossen.
Das Gelände verläuft im Bereich der Zufahrt sehr eben mit Höhen um 25 m über NHN. Zum übrigen Plangebiet hin ist dann ein Geländesprung von 3-4 m vorhanden, sodass der östliche Plangebereich bei Höhen um 21 bis 23 m über NHN liegt.