Planungsdokumente: 2. Änderung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 "Erweiterung Biogasanlage Trömbek" Gemeinde Holtsee

Begründung

1.4.4 Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I

Gem. Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II (2020) sind für den Planbereich in den Karten 1 und 3 keine Darstellungen enthalten.

Gem. Karte 2 liegt der Planbereich in einem Gebiet mit besonderer Erholungseignung.

1.4.5 Landschaftsplanung

Im Landschaftsplan der Gemeinde Holtsee aus dem Jahr 2000 sind die vorhandene Bebauung und die Grünstrukturen dargestellt. Die Entwicklungskarte stellt den Osten und Süden des Teilgeltungsbereiches 1 innerhalb von Flächen für die Landwirtschaft als Eignungsraum zum Erhalt, zur Pflege und Entwicklung von Dauergrünland und gleichzeitig als Eignungsraum zur Ausweisung von vorrangigen Flächen für den Naturschutz (hier: Entwicklung von Biotopverbundflächen) dar. Darüber hinaus sind Knicks sowie Einzelbäume und Überhälter dargestellt.

Der Teilgeltungsbereich 2 ist innerhalb von Flächen für die Landwirtschaft als Vorschlag zum Erhalt, zur Pflege und Entwicklung von Obstwiesen dargestellt. Ebenso ist ein Knick dargestellt.

Die derzeit vorgesehenen Erweiterungsflächen für die Biogasanlage umfassen Flächen, die im Landschaftsplan als Eignungsraum zur Entwicklung von Biotopverbundflächen dargestellt sind. Die Erweiterung entwickelt sich daher nicht unmittelbar aus dem Landschaftsplan.

Die Darstellungen im Landschaftsplan entsprechen den Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Planaufstellung. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Landschaftsplanes war nicht absehbar, dass im Plangebiet eine Biogasanlage entstehen könnte. Die Gemeinde möchte mit der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Zielvorgabe des EEG, die Treibhausgase deutlich zu reduzieren, entsprechen und neben der Stärkung der Gemeinde Holtsee auf dem Bioenergiesektor gleichzeitig die nachhaltige Weiterentwicklung des vorhandenen Anlagenstandortes ermöglichen.

Erhebliche Beeinträchtigungen der Ziele des Naturschutzes sind dabei aus der Sicht der Gemeinde bei Berücksichtigung der bereits bestehenden Biogasanlage sowie von Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung bzw. Ausgleich und Ersatz und dem Vorrang der Nutzung erneuerbarer Energien nicht zu erwarten.

1.4.6 Schutzverordnungen

Innerhalb des Plangebietes gelten Schutzverordnungen und der Schutz aus unterschiedlichen Gesetzen. Stichpunktartig sind hier zu nennen:

  • Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG sind nicht gegeben.
  • Knicks sind gem. § 21 LNatSchG geschützte Biotope
  • Flächen des Netzes NATURA 2000 sind von der Planung nicht direkt betroffen. Das nächstgelegene Natura 2000 Gebiet ist im Süden das Gebiet 1625-301 „Kluvensieker Holz“ in einer Entfernung von mind. 2,1 km und im Südwesten das Gebiet 1624-392 „Wittensee und Flächen angrenzender Niederungen“ in einer Entfernung von mind. 2,9 km.

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