3.4.1 Zufahrten und Anbindung
Die verkehrliche Erschließung der Biogasanlage (Teilbereich 1) ist vorhanden. Sie erfolgt weiterhin über die bestehende Zufahrt an die Straße Lehmkuhl im Westen sowie über eine bestehende direkte Zufahrt von der Landesstraße L 44 (Trömbek). Zusätzliche Anbindungen an die L44 sind nicht geplant.
Die Zufahrtsstraße im Nordosten von der Biogasanlage an die Straße Lehmkuhl wurde auf Grundlage einer Festsetzung im Rahmen der 1. Änderung des B-Planes Nr. 7 errichtet. Da die Straße in der Örtlichkeit jedoch einige Meter vom ursprünglich geplanten Verlauf in Richtung Norden abweicht, wird der Verlauf der Zufahrt über diese 2. Änderung angepasst.
Der Teilbereich 1 liegt außerhalb der Ortsdurchfahrt an der Landesstraße L 44. Die Anbaufreihaltezone von 20 m entlang der L44 wird nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen.
Weitere direkte Zufahrten und Zugänge dürfen zur freien Strecke der Landesstraße 44 nicht angelegt werden.
Alle baulichen Veränderungen an der Landesstraße 44 sind mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH), Rendsburg, abzustimmen. Außerdem dürfen für den Straßenbaulastträger der Landesstraße keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Sofern beeinträchtigende Maßnahmen an der L44 anstehen, sind diese im Vorwege mit der Baustellenkoordinierung des LBV.SH abzustimmen. Die Überschneidung von Baumaßnahmen des LBV.SH mit den Bauarbeiten zur Erschließung des Bebauungsplans soll vermieden werden.
Der Teilbereich 2 wird über den angrenzenden Gewerbebetrieb und die hier vorhandene Zufahrt erschlossen. Die Zufahrt wird als private Erschließungsstraße festgesetzt.