5.6 Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren
Es wurden im Rahmen der Bearbeitung des Umweltberichtes keine technischen Verfahren angewandt.
Es wurden im Rahmen der Bearbeitung des Umweltberichtes keine technischen Verfahren angewandt.
Es traten bei der Zusammenstellung der Angaben keine Schwierigkeiten auf.
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan. Aus dem Flächennutzungsplan werden die Bebauungspläne entwickelt, die Baurechte schaffen. Erst wenn Baurechte vorliegen, können Baumaßnahmen in dem Plangebiet durchgeführt werden, die zu Beeinträchtigungen der Umwelt führen können. Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes ergeben sich keine Auswirkungen auf die Umwelt. Maßnahmen zum Monitoring sind somit nicht erforderlich.
Die naturschutzrechtlichen Eingriffe, die sich aufgrund der Flächenversiegelungen ergeben werden, sind im Rahmen der Aufstellung eines nachgeordneten Bebauungsplanes zu ermitteln und durch geeignete Maßnahmen auszugleichen. Das bebaute Wohngebiet wird später zu keinen weiteren Beeinträchtigungen führen.