5.5 Betrachtung von möglichen Planungsvarianten
Die Planung sieht vor, die bisher im Südwesten vorgesehene Grünfläche nach Nordwesten an die 'Bahnhofstraße' zu verschieben. Eine räumliche Feinplanung wird erst auf der Ebene des Bebauungsplanes erfolgen. Aus diesem Grund bestehen auf der Ebene des Flächennutzungsplanes keine Planungsvarianten innerhalb des Geltungsbereiches.
Die Gemeinde ist seit Jahren bestrebt, ihre Innenentwicklungspotentiale zu nutzen. Sie stößt aber immer wieder dort an ihre Grenzen, wenn sich diese Potentiale im Privateigentum befinden und die Eigentümer kein oder zumindest kein kurz- bis mittelfristiges Interesse an einer baulichen Entwicklung ihrer Flächen haben. Der jetzt für die bauliche Entwicklung vorgesehene Bereich liegt direkt zwischen einem Neubaugebiet und einem Knick und kann dem Siedlungsgebiet zugehörig betrachtet werden. Die Fläche befindet sich im Eigentum der Gemeinde Barsbüttel.