Planungsdokumente: Gemeinde Delve - 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6

Begründung

4. Verkehrserschließung und -anbindung, ruhender Verkehr

Die verkehrliche Erschließung des Änderungsbereiches, die Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz sowie die Maßnahmen zur Unterbringung des ruhenden Verkehres bleiben durch die vorliegende Planänderung unangetastet.

5. Naturschutz und Landschaftspflege

Durch die vorliegende 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Delve werden keine zusätzlichen Eingriffe in den Naturhaushalt vorgenommen oder vorbereitet. Eine erneute Bilanzierung der geplanten Eingriffe in den Naturhaushalt ist nicht erforderlich. Der Ausgleich für die erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft wurden bei der ursprünglichen Aufstellung des Bebauungsplanes über den zugehörigen Grünordnungsplan geregelt und sind weiterhin gültig (vgl. Grünordnungsplan zum B-Plan Nr. 6 der Gemeinde Delve).

6. Ver- und Entsorgung

An den vorgesehenen Ver- und Entsorgungsmaßnahmen, die durch den Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Delve geregelt werden, sind keinerlei Änderungen vorgesehen.