10. Kosten
Aus der vorliegenden 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 entstehen der Gemeinde Delve neben den Planungskosten keine weiteren Aufwendungen.
Aus der vorliegenden 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 entstehen der Gemeinde Delve neben den Planungskosten keine weiteren Aufwendungen.
Die Begründungen zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 6 sowie der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Delve bleiben neben der vorliegenden Begründung weiterhin Bestandteil des Bebauungsplanes.
Delve, den
______________________
- Bürgermeisterin -