Planungsdokumente: 3. Änderung des B-Planes Nr. 35 "Vorm Deich/Hinterm Deich"; hier: Beteiligung gemäß § 4(2) BauGB, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Anlass und Aufgabenstellung

Im Rahmen der vorliegenden Planung ist der Artenschutz gem. § 44 (1) BNatSchG zu beachten. Dabei ist zu prüfen, ob es zu einer Verwirklichung der Verbotstatbestände kommen kann bzw. ob durch die Maßnahme besonders oder streng geschützte Arten betroffen sind.

Einem besonderen Schutz unterliegen hierbei Tier- und Pflanzenarten der Anhänge A oder B der EG-Verordnung Nr. 338/97, des Anhangs IV der Richtlinie 92/43/EWG sowie europäische Vogelarten gem. EU-Vogelschutzrichtlinie.

Die nach BNatSchG streng geschützten Arten sind in Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 und in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG benannt.

Zur Beurteilung, ob durch den geplanten Eingriff besonders oder streng geschützte Arten gem. Definition des BNatSchG betroffen sind, erfolgt eine Relevanzprüfung anhand einer Ortsbegehung und aufgrund einer Potenzialanalyse.

Weiterhin erfolgte eine Datenabfrage beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (Stand 01.07.2022). Diese hatte zum Ergebnis, dass im Plangebiet und der näheren Umgebung keine Fundpunkte vorhanden sind.

Untersuchungsraum

Der Plangeltungsbereich liegt im Bereich der Privatstraße „Vorm Deich“ im Kappelner Ortsteil Rückeberg. Der Plangeltungsbereich ist mit Schotter befestigt bzw. als Schotterrasen (Parkflächen) angelegt. Über die Privatstraße erfolgt die Zuwegung zur Steganlage des Jachthafens Rückeberg.

Nördlich an den Plangeltungsbereich grenzt ein Brackwasserröhricht im Uferbereich der Schlei an.

Blick auf den zukünftigen Standort des Sanitärgebäudes, derzeit Nutzung als Parkfläche

Beschreibung des Vorhabens

Im Plangebiet ist die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes „Sportboothafen“ vorgesehen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung eines Gebäudes für Sanitäranlagen im Bereich einer derzeitigen Verkehrsfläche / Parkfläche zu schaffen. Geplant sind 4 Containermodule mit einer Grundfläche von 6 x 3 m. Somit ergibt sich eine Gesamtgrundfläche von 6 x 12 m. Die absolute Gebäudehöhe beträgt max. 3,80 m.

Im unmittelbaren Plangebiet ist Schotter bzw. Schotterrasen ohne Wertigkeit für Tierarten vorhanden.

Nördlich des Plangebietes liegen jedoch naturschutzfachlich wertvollere Flächen (s. Biotopschutz, Schilf-Brackwasserröhrichte).