Planungsdokumente: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Güby für den Bereich "Borgwedeler Weg - Heiderader Weg - Dorfstrasse"

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Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

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Text (Teil B)

Die bisherigen textlichen Festsetzungen gelten unverändert weiter, sofern hiervon nachfolgend nicht abgewichen wird.

6 BAUGESTALTERISCHE FESTSETZUNGEN (§ 9 Abs. 4 i.V.m. § 86 LBO)

6.4 Einfriedungen

6.4.1 Einfriedungen zu den öffentlichen Verkehrsflächen sind nur in Form von max. 1,50 m hohen Schnitthecken aus heimischen standortgerechten Laubgehölzen zulässig. Grundstücksseitig kann ein die Hecken nicht überragender Zaun vorgesehen werden.

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