Der Einbeziehungsbereich verursacht keine Emissionen durch Lärm, Staub, Gerüche o.ä., die zu Störungen in der Nachbarschaft führen können. Angesicht der teilweise genutzten Hofstelle auf der gegenüberliegenden Straßenseite wird der gesamte Bereich von der Gemeinde Bosau als Dorfgebiet bewertet.
Zu den Emissionen landwirtschaftlicher Betriebe ist ein Gutachten durch die Landwirtschaftskammer erstellt worden („Immissionsschutz-Stellungnahme mit Ausbreitungsrechnung zur Geruchsimmission“, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Lehr- und Versuchszentrum Futterkamp, Schweigmann, 27.06.2020). Es wurden immissionsrelevante Betriebe zur Geruchsimmission untersucht. Insgesamt sind vier Anlagen mit ihren verschiedenen Quellen in die Beurteilung eingeflossen. Nähere Ausführungen zum Immissionsschutz können zusätzlich dem Gutachten entnommen werden. Im Ergebnis sind in den Untersuchungsbereichen der geplanten Wohnbebauung belästigungsrelevante Kenngrößen zwischen 0,04 und 0,12 bzw. 4% und 12% der gewichteten Jahresstunden zu erwarten. Folglich werden in weiten Teilen des Plangebietes die Immissionswerte für ein Wohngebiet zum Teil deutlich bis sehr deutlich eingehalten, wie auch die nachfolgende Abbildung zeigt. Da sich der Bereich mit der geplanten Wohnbebauung im Übergangsbereich zum Außenbereich befindet und somit die Festsetzung von Zwischenwerten bis 0,15 möglich ist, gibt es keine Bedenken hinsichtlich der Geruchsimmissionen.
Abb.: Ergebnisgrafik: Rasterdarstellung der gewichteten Jahresgeruchsstunden (%) für die geplante Situation, ohne Maßstab, nach dem Gutachten der Landwirtschaftskammer (23.07.2020)
Zusammenfassend ist die geplante Wohnbebauung im Hinblick auf die Geruchsimmissionen verträglich. Die Geruchsimmissionsbelastung im Bereich der Ergänzungssatzung liegt deutlich unterhalb der zulässigen Immissionswerte. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind damit gewährleistet.
Hinsichtlich der Lagerung von Flüssigmist und Dung ist festzustellen, dass der Betriebsstandort als Zwischenlager für einen anderen Betrieb an einem anderen Standort dient. Die An- und Abfuhr der Stoffe erfolgt nur an wenigen Tagen im Jahr bzw. nur mit sehr wenigen Einzelfahrten an einzelnen Tag. Ein Überschreiten der Schallimmissionswerte ist daher für ein Dorfgebiet nicht zu erwarten.
Auf der Kreisstraße 6 / Im Dorfe ist ein sehr geringes Verkehrsaufkommen, so dass unzulässige Verkehrslärmimmissionen auszuschließen sind.