6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Loose für das Gebiet "Windenergiegebiet südöstlich Osterhof"

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Amt Schlei-Ostsee

Planungsanlass

k.A.

Ansprechperson

Amt Schlei-Ostsee Abteilung Bauen und Umwelt

Frau Levien Tel. 04351/7379-570 E-Mail: annika.levien@amt-schlei-ostsee.de

Datenschutzbeauftragter: Herr Rechtsanwalt Dr. Oliver Buss

E-Mail: dr.buss@rpm-recht.de

Aktuelle Mitteilungen

Ihre Ansprechpartner im Verfahren:

Mit dem Verfahren betraut ist Frau Nicola Busse, Tel. 04351/7379- 510, Anschrift Holm 13, 24340 Eckernförde.

Wichtige Mitteilung für Bürger

Wappen

Die Gemeinde Loose lädt Sie recht herzlich zur Teilnahme an der nachfolgenden Bauleitplanung ein.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Sie sehen hier die Stellungnahmen, die von Beteiligten zu diesem Verfahren eingereicht und zur Veröffentlichung freigegeben wurden, nachdem der Verfahrensträger dem zugestimmt hat.

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Stellungnahme #M1009

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Loose für das Gebiet "Windenergiegebiet südöstlich Osterhof"

Beteiligung der anerkannten Umweltverbände im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB).

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Bereitstellung der Unterlagen zu der oben genannten Planung, zu der die in derAG-29 zusammengeschlossenen Naturschutzverbände wie folgt Stellung nehmen.

Mit der Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung auf rund 3 % der Landesfläche verfolgt Schleswig-Holstein das Ziel, den Ausbau der Windenergie räumlich zu steuern und eine ungeordnete Inanspruchnahme weiterer Landschaftsräume zu vermeiden. Die räumliche Steuerung trägt dazu bei, Belange des Natur-, Arten- und Landschaftsschutzes sowie weitere raumordnerische Anforderungen angemessen zu berücksichtigen.

Im vorliegenden Fall befinden sich sowohl nördlich als auch östlich des Plangebiets bereits Vorranggebiete für die Windenergienutzung. Aus Sicht der AG-29 besteht daher keine ausreichende Begründung für die zusätzliche Ausweisung einer weiteren Windenergiefläche außerhalb der bestehenden Vorranggebietskulisse. Die Vorranggebiete wurden im Rahmen der übergeordneten Planung unter Abwägung verschiedener Belange festgelegt. Eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme außerhalb dieser Kulisse steht nach Auffassung der AG-29 dem Ziel einer räumlich konzentrierten Steuerung der Windenergienutzung entgegen.

Aus den vorstehenden Gründen wird die geplante 6. Änderung des Flächennutzungsplans abgelehnt.

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