6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Loose für das Gebiet "Windenergiegebiet südöstlich Osterhof"
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Amt Schlei-OstseePlanungsanlass
Ansprechperson
Amt Schlei-Ostsee Abteilung Bauen und Umwelt
Frau Levien Tel. 04351/7379-570 E-Mail: annika.levien@amt-schlei-ostsee.de
Datenschutzbeauftragter: Herr Rechtsanwalt Dr. Oliver Buss
E-Mail: dr.buss@rpm-recht.de
Aktuelle Mitteilungen
Ihre Ansprechpartner im Verfahren:
Mit dem Verfahren betraut ist Frau Nicola Busse, Tel. 04351/7379- 510, Anschrift Holm 13, 24340 Eckernförde.
Wichtige Mitteilung für Bürger
Die Gemeinde Loose lädt Sie recht herzlich zur Teilnahme an der nachfolgenden Bauleitplanung ein.
Begründung
Ergänzende Unterlagen
weitere Information
Stellungnahme #M1009
6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Loose für das Gebiet "Windenergiegebiet südöstlich Osterhof"
Beteiligung der anerkannten Umweltverbände im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Bereitstellung der Unterlagen zu der oben genannten Planung, zu der die in derAG-29 zusammengeschlossenen Naturschutzverbände wie folgt Stellung nehmen.
Mit der Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung auf rund 3 % der Landesfläche verfolgt Schleswig-Holstein das Ziel, den Ausbau der Windenergie räumlich zu steuern und eine ungeordnete Inanspruchnahme weiterer Landschaftsräume zu vermeiden. Die räumliche Steuerung trägt dazu bei, Belange des Natur-, Arten- und Landschaftsschutzes sowie weitere raumordnerische Anforderungen angemessen zu berücksichtigen.
Im vorliegenden Fall befinden sich sowohl nördlich als auch östlich des Plangebiets bereits Vorranggebiete für die Windenergienutzung. Aus Sicht der AG-29 besteht daher keine ausreichende Begründung für die zusätzliche Ausweisung einer weiteren Windenergiefläche außerhalb der bestehenden Vorranggebietskulisse. Die Vorranggebiete wurden im Rahmen der übergeordneten Planung unter Abwägung verschiedener Belange festgelegt. Eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme außerhalb dieser Kulisse steht nach Auffassung der AG-29 dem Ziel einer räumlich konzentrierten Steuerung der Windenergienutzung entgegen.
Aus den vorstehenden Gründen wird die geplante 6. Änderung des Flächennutzungsplans abgelehnt.