Planungsdokumente: 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Dörphof für das Gebiet "Erweiterung Biogasanlage mit Gasspeicher und Blockheizkraftwerk am Kindergarten" (für zwei Teilgebiete)

Begründung

1 Einleitung

Die Gemeinde Dörphof beabsichtigt ihren Flächennutzungsplan zu ändern und zwei vorhabenbezogene Bebauungspläne aufzustellen, um den Erhalt und die Erweiterung einer bestehenden Biogasanlage sowie den Ausbau des von ihr betriebenen Fernwärmenetzes zu ermöglichen.

Die 8. Änderung umfasst zwei Teilbereiche. Beide Teilbereiche sind im bestehenden Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt und sollen im Zuge der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes als Sonstige Sondergebiete mit dem Zusatz „BHKW“ bzw. „Biogasanlage“ dargestellt werden.

Für das Scopingverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB wird im Rahmen dieses Planverfahrens eine Beschreibung der räumlichen Ausgangssituation und eine Beschreibung der ökologischen Ausstattung sowie der Umgebung des Planbereichs vorgelegt.

2 Räumliche Ausgangssituation

Innerhalb des nördlichen Teilbereichs 1 sind der Bau und Betrieb eines Satelliten-BHKWs vorgesehen. Die Fläche liegt im Westen der Ortslage Dörphof, nördlich der Straße ‚Alt Dörphof‘ und westlich der Dorfstraße (Kreisstraße K 63). Der Plangeltungsbereich umfasst Teile des Flurstückes 196 und 195 der Flur 2 Gemarkung und Gemeinde Dörphof. Das Plangebiet wird im Norden und Osten durch eine Ackerfläche, im Süden durch die in Planung befindliche Kindertagesstätte (Bebauungsplan Nr. 6) und im Westen durch einen Knick und weitere Ackerflächen begrenzt. Die Größe des Plangeltungsbereiches 1 beträgt ca. 3.000 m². Das Gelände fällt leicht nach Nordosten ab und liegt zwischen ca. 10 m NHN im Südwesten und 9 m NHN im Nordosten.

Der südliche Teilbereich 2 betrifft die Erweiterung der bestehenden Biogasanlage „Schuby“. Dieser Änderungsbereich liegt westlich der Ortslage Schuby im nördlichen Bereich dieses Ortsteiles. Es umfasst Teile der Flurstücke 122/ und 117/5 der Flur 2 Gemarkung Schuby Gemeinde Dörphof. Die Gesamtfläche beträgt ca. 19.000 m². Begrenzt wird die Teilfläche 2 im Süden, Westen und Norden durch landwirtschaftlich genutzte Acker- und Grünlandflächen. Im Osten grenzen die bestehenden Biogasanlage sowie der betriebszugehörige landwirtschaftliche Betrieb an. Das Gelände fällt leicht nach Norden ab und liegt zwischen ca. 8 m NHN im Norden und 10 m NHN im Süden.

3 Ökologische Ausstattung

Teilbereich 1 wird derzeit ackerbaulich genutzt. Die westliche Grenze bildet ein Knick, der Überhälter ausweist.

Auf Teilbereich 2 wird im Westen Ackerbau betrieben, daran schließt sich östlich intensive Grünlandnutzung an. Im östlichen Bereich befindet sich die vorhandene Biogasanlage. Die westliche Grenze der Teilfläche bildet ein rudimentärer Knickabschnitt. Zwischen Ackerbau- und Grünlandfläche befindet sich ein weiterer Knick.

Außerhalb der beiden Teilbereiches dominiert die landwirtschaftliche Nutzung in einer durch Knicks gegliederten Landschaft. Jeweils westlich der Teilbereiche befinden sich die Wohnbebauungen der Ortsteile Schuby und Dörphof.

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