Planungsdokumente: 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Dörphof für das Gebiet "Erweiterung Biogasanlage mit Gasspeicher und Blockheizkraftwerk am Kindergarten" (für zwei Teilgebiete)

Begründung

3.2 Verkehrliche Erschließung

Die verkehrliche Erschließung des Teilbereiches 1 erfolgt über eine private Zufahrtsstraße von der Straße „Alt Dörphof“, östlich der KiTa, parallel zur Flurstücksgrenze des Flurstückes 194/195 der Flur 2 Gemarkung und Gemeinde Dörphof. Die Zuwegung ist als wassergebundener Weg geplant, der nur für die Wartung des BHKWs genutzt werden soll.

Der Teilbereich 2 wird über den Gemeindeweg „Wallachei“ südlich der Biogasanlage erschlossen, sodass Knickdurchbrüche zwischen der vorhandenen Biogasanlage und dem geplanten Gasspeicher vermieden werden können.

Die verkehrliche Erschließung der Biogasanlage ist vorhanden. Sie erfolgt weiterhin über die bestehenden Zufahrten im Osten an die Kreisstraße K 63.

Veränderungen an der Zufahrt zur K 63 sind durch die Umsetzung dieser Planung nicht erforderlich.

Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes hat ausschließlich über die vorhandenen Zufahrten zur K 63 erfolgen.

3.3 Ver- und Entsorgung

Die Ver- und Entsorgungseinrichtungen der Planbereiche sind teilweise vorhanden und werden bei Bedarf entsprechend ausgebaut:

Die Versorgung mit elektrischer Energie wird über das Netz der Stadtwerke SH sichergestellt.

Die Plangebiete werden bei Bedarf über das Trinkwasserversorgungsnetz des Wasserverbandes Nord versorgt.

Das Schmutzwasser wird über das vorhandene Kanalsystem erfasst und dem Klärwerk des Wasserverbandes Nord zugeführt.

Bzgl. der Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers wird für den Teilbereich 2 ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept gem. des Berechnungsprogrammes A-RW1 durch ein Fachbüro erstellt und mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde abgestimmt.

Für den Teilbereich 1 ist aufgrund der hier greifenden Bagatellgrenze keine Berechnung gem. A-RW1 erforderlich.

Die Müllbeseitigung erfolgt über die zentrale Müllabfuhr und ist durch Satzung über die Abfallbeseitigung im Kreis Rendsburg-Eckernförde geregelt.

Der Feuerschutz wird in der Gemeinde Dörphof durch die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr gewährleistet. Gemäß der Information zur Löschwasserversorgung des AGBF-Bund sollen die Abstände neu zu errichtender Hydranten 150 m nicht überschreiten. Für den ersten Löschangriff zur Brandbekämpfung und zur Rettung von Personen muss in einer Entfernung von maximal 75 m Lauflinie bis zum Zugang des Grundstücks von der öffentlichen Verkehrsfläche eine Entnahmestelle (Hydrant) vorhanden sein.

Die Standorte der Hydranten sind mit Hinweisschildern für die Feuerwehr nach DIN 4066 zu kennzeichnen.

3.4 Immissionsschutz

Im Zuge des Scopings der Bebauungspläne wird das für den technischen Umweltschutz zuständige Landesamt für Umwelt (LfU) beteiligt und hiermit um Mitteilung zu ggf. notwendigen weiteren Untersuchungen (Lärm, Geruch, Stickstoff, Abstände etc.) gebeten.

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