3.4 Baugestalterische Festsetzungen
Durch die Vorschriften zur Gestaltung, die z.T. in der Planzeichnung (Teil A) und z.T. im Text (Teil B) der Satzung festgelegt sind, wird die zulässige Dachneigung wie bisher mit 60° festgesetzt. Damit soll der für das Ferienhausgebiet Damp typische Baustil der 'Nurdachhäuser' erhalten bleiben. Da bei der vorgegebenen Dachneigung und der begrenzten Grundfläche der Gebäude zeitgemäße Grundrisse und Nutzungen v.a. im Obergeschoss nur schwer darstellbar sind, hat die Gemeinde eine Festsetzung mit aufgenommen, nach der Nebendachflächen auch mit anderen Dachneigungen zulässig sind, wenn sie höchstens 30 % der Grundfläche des Gebäudes einnehmen. Damit wird es möglich die Gebäude z.B. mit Zwerchgiebeln zu versehen und damit die nutzbare Grundfläche spürbar zu erhöhen ohne den Gestaltungsgrundsatz der 'Nurdachhäuser' aufzugeben. Damit setzt die Gemeinde Damp die behutsame Modernisierung des Ferienhausgebietes fort.