Planungsdokumente: 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/I der Gemeinde Damp für den Bereich "Ostseebad Damp - Westteil"

Begründung

1.4.6 Schutzverordnungen

Innerhalb des Plangebietes gelten Schutzverordnungen und der Schutz aus unterschiedlichen Gesetzen. Stichpunktartig sind hier zu nennen:

  • Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG sind nicht gegeben.
  • Der im Plangebiet vorhandene Knick ist gem. § 21 (1) Nr. 4 geschützt.
  • Das nächstgelegene Natura 2000-Gebiet liegt ca. 2,4 km nördlich der Planbereichsflächen und wird daher nicht beeinträchtigt.

2 Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/I möchte die Gemeinde Damp in dem ca. 1.980 m² großen Plangebiet u.a. die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Neubau von drei Ferienhäusern schaffen.

Das Ostseebad Damp ist mit 360.000 touristischen sowie 300.000 gesundheitstouristischen Übernachtungen und bis zu 600.000 Tagesgästen pro Jahr ein bedeutender Tourismusort für die Region Schwansen. Die Gemeinde Damp bemüht sich seit vielen Jahren den Tourismus im Ostseebad Damp zu sichern und auszubauen. Hierzu sind v.a. im zentralen Bereich des Ostseebades umfangreiche Maßnahmen durchgeführt worden. Aufgrund des stärker werdenden Wettbewerbes im touristischen Segment und vor dem Hintergrund der geplanten Entwicklungen an der Ostseeküste, möchte die Gemeinde das Ostseebad Damp durch zusätzliche touristische Angebote ausbauen und so den Standort langfristig sichern.

Das Flurstück 82/14 ist das letzte noch unbebaute Flurstück im Ferienhausgebiet des Ostseebades Damp. Die dort mögliche Bebauung mit zwei Ferienhäusern wurde bisher nicht umgesetzt. Nun liegen durch den Verkauf des Grundstückes diesbezüglich neue Bedingungen vor. In diesem Zusammenhang wurde deutlich, dass auf dem Grundstück bisher nur eine deutlich geringere Bebauungsdichte zulässig ist, als in dem umliegenden Ferienhausgebiet. Im Sinne einer flächensparenden Bebauung und Flächennutzung möchte die Gemeinde Damp hier nun, durch die Aufnahme einer dritten überbaubaren Fläche, eine etwas dichtere Bebauung zulassen.

Ein weiteres Planungsziel ist die Sicherung der verkehrlichen Erschließung. Die im Bebauungsplan festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche konnte bisher nicht umgesetzt werden. Im Zuge dieser Änderung des Bebauungsplanes sollen daher diesbezüglich neue Festsetzungen getroffen werden. Dabei werden alle betroffenen Grundstückseigentümer mit einbezogen.

3 Planinhalt und Festsetzungen