Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 57 der Gemeinde Trittau

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

14. Planinhalt

14.1. Städtebau

Der Planbereich wird im westlichen Teil an der Hamburger Straße als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einzelhandel und im östlichen Teilbereich als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Kindertagesstätte festgesetzt.

Das Maß der baulichen Nutzung für die Einzelhandelsfläche wird mit einer GRZ von 0,6 und einer maximal zulässigen Gebäudehöhe von 8 m begrenzt.

Für die Gemeinbedarfsfläche wird eine geringere Dichte mit einer GRZ von 0,4 und einer maximalen Gebäudehöhe von ebenfalls 8 m festgesetzt.

Das Plangebiet wird an der nördlichen, östlichen und südlichen Grenze von Knickstrukturen eingefasst, hier werden zusätzliche Maßnahmen zum Knickschutz erforderlich. Im Süden ist ein Abstand von 30 m zum angrenzenden Wald zu berücksichtigen. Im Westen wird eine 20 m breite Anbauverbotszone durch eine neu zu schaffende Eingrünung gegen die Straße abgeschirmt.

Das Plangebiet wird über eine einfache Einmündung am südlichen Plangebietsrand von der Hamburger Straße aus erschlossen. Die interne Erschließungsstraße wird geradlinig bis an den östlichen Rand geführt werden. Über diese Wegebeziehung sollen die östlich und südlich des Plangebietes gelegenen Flächen ebenfalls mit angebunden werden. Gleichwohl ist eine durchgängige Verkehrsanbindung an die Steglitzer Straße/Berliner Straße nicht vorgesehen. Daher wird im Plangebiet eine Wendeanlage geplant, die den zu- und abfließenden Verkehr über die Hamburger Straße ermöglicht. Eine in nördliche Richtung verlaufende Stichstraße bindet die nördlich gelegene Fläche an das Plangebiet an, hier möchte die Gemeinde die Option einer weiteren Siedlungsentwicklung offenhalten.

14.2. Verkehrliche Erschließung

Das Plangebiet wird über eine einfache Einmündung am südlichen Plangebietsrand von der Hamburger Straße aus erschlossen.

Die mit dem LBV abgestimmte Untersuchung des Ingenieurbüros GSP ergibt das Erfordernis einer Linksabbiegespur auf der Hamburger Straße, hierzu soll die Fahrbahn zur östlichen Seite verbreitert werden. Die Länge der Abbiegespur entspricht mit 70 m Verziehung und 20 m Wartelänge den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL)

Die interne Erschließungsstraße wird geradlinig bis an den östlichen Rand geführt werden. Über diese Wegebeziehung soll eine zukünftige Anbindung der östlich und südöstlich des Plangebietes gelegenen Flächen ermöglicht werden. Gleichwohl ist eine durchgängige Verkehrsanbindung an die Steglitzer Straße/Berliner Straße nicht vorgesehen. Daher wird im Plangebiet eine Wendeanlage geplant, die den zu- und abfließenden Verkehr ausschließlich über die Hamburger Straße ermöglicht. Eine in nördliche Richtung verlaufende Stichstraße bindet die nördlich gelegene Fläche an das Plangebiet an, hier möchte die Gemeinde die Option einer weiteren Siedlungsentwicklung offenhalten.

Der Stellplatzbedarf soll auf den Baugrundstücken abgedeckt werden, für die Einzelhandelsfläche ist zusätzlich an der westlichen Grundstücksgrenze, parallel zur Hamburger Straße, eine Stellplatzfläche festgesetzt.

Das Plangebiet ist über die Bushaltestelle ‚Hinschkoppel‘ in ca. 300 m Entfernung an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden.