Planungsdokumente: 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel, Gebiet: „Ortsteil Stellau, westlich Schulstraße 6 – 18, nördlich Schulstraße 42“

Begründung

1 Allgemeines

Grundlagen dieser Änderung des Flächennutzungsplanes sind:

das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt geänderten Fassung,

die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBI. I S. 132) in der zuletzt geänderten Fassung,

die Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) vom 18. Dezember 1990 (BGBI. 1991 I S. 58),

das Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542),

das Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz ? LNatSchG SH) vom 24. Februar 2010 (GVOBI. S. 301) in der zuletzt geänderten Fassung,

die Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung) vom 22. Januar 2009 (GOVBl. 2009, S. 52),

der Flächennutzungsplan der Gemeinde Barsbüttel (F-Plan), derzeit in Aufstellung und

der Landschaftsplan der Gemeinde Barsbüttel (L-Plan), derzeit in Aufstellung.

2 Planungsanlass

Die Gemeinde Barsbüttel plant im Ortsteil Stellau die Arrondierung von Wohnbauflächen, um den örtlichen Bedarf decken zu können.

3 Formelle Gründe für die Durchführung des Änderungsverfahrens

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Barsbüttel stellt gemäß § 5 BauGB die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung dar. Aus Gründen der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ist es erforderlich, die Darstellung für den Geltungsbereich der Änderung zu überarbeiten.

Der Änderungsbereich soll durch den verbindlichen Bebauungsplan Nr. 4.11 konkretisiert werden. Der Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan wurde am 21.03.2013 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3(1) BauGB fand im Zeitraum vom 15.04.2013 bis 17.05.2013 statt. Die frühzeitige Beteiligung gem. § 4(1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 4.11 fand vom 03.06.2013 bis zum 12.07.2013 statt.