Planungsdokumente: Gemeinde Pahlen - 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 "Haus Rosenpark" für das Gebiet "Grundstück Hauptstraße 8"
Begründung
2.1 Zahl der Vollgeschosse
Planungsziel ist die Realisierung von einem zweigeschossigen Gebäude, das an die bestehende Bebauung angebaut werden soll. Innerhalb des Plangeltungsbereichs sind deshalb insgesamt maximal zwei Vollgeschosse (II) zulässig.
2.2 Grundflächenzahl
Die bisherige Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) mit einer Beschränkung auf 0,3 kann im Zuge eines Anbaus nicht aufrechterhalten werden. Die Grundflächenzahl wird auf 0,6 angehoben. Die Grundflächenzahl bezieht sich gemäß § 19 BauNVO auf das im Ausgangsbebauungsplan dargestellte Baugebiet (weiße Fläche).