Planungsdokumente: Gemeinde Pahlen - 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 "Haus Rosenpark" für das Gebiet "Grundstück Hauptstraße 8"

Begründung

3. Sonstiges

Die von dieser Änderung nicht berührten Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 gelten unverändert fort.

Die Planungskosten trägt der Vorhabenträger. Kosten fallen für die Gemeinde nicht an.

Pahlen, den ___.___.2020 _____________________________

(Bürgermeister)