3. Sonstiges
Die von dieser Änderung nicht berührten Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 gelten unverändert fort.
Die Planungskosten trägt der Vorhabenträger. Kosten fallen für die Gemeinde nicht an.
Pahlen, den ___.___.2020 _____________________________
(Bürgermeister)