Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Dörphof für den Bereich "KiTa Dörphof"

Begründung

1.4.1 Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010

Der Planbereich in der Gemeinde Dörphof wird im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 als dünnbesiedeltes, abgelegenes Gebiet im ländlichen Raum sowie als Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung dargestellt.

Im Entwurf zur Fortschreibung des LEP (2018) sind für den Plangeltungsbereich keine vom LEP 2010 abweichenden Darstellungen vorhanden.

1.4.2 Regionalplan für den Planungsraum III, 2001

Gem. Regionalplan für den Planungsraum III (Kreisfreie Städte Kiel, Neumünster, Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde) befindet sich der Planbereich in einem Wasserschutzgebiet.

Nach dem 4. Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplanes, Sachthema Windenergie, für den neuen Planungsraum II (September 2020) befinden sich die nächsten Vorranggebiete für Windkraftanlagen in einer Entfernung von mind. 1,15 km südwestlich des Plangebietes.

1.4.3 Flächennutzungsplan

Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Dörphof ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

In der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 wird das Plangebiet im Wesentlichen als Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung 'KiTa' (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) festgesetzt. Diese Festsetzungen weichen damit in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab.

Die damit notwendige 6. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt, mit Aufstellungsbeschluss vom 09.07.2020 der Gemeindevertretung der Gemeinde Dörphof, im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Inhaltlich wird der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.