Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Dörphof für den Bereich "KiTa Dörphof"

Begründung

2 Ziel und Zweck der Planung

2.1 Allgemeine Ziele der Planung

Am 1. März 2019 wurde durch die amtsangehörigen Gemeinden Brodersby, Dörphof, Karby und Winnemark der KiTa-Verband Nordschwansen gegründet. Die vier Gemeinden hatten vorher einen Finanzierungsvertrag mit der ev.-luth. Kirchengemeinde Karby über die beiden bestehenden evangelischen Kindertagesstätten („Sternschnuppe“ und „Pezzettino“). Diese beiden Kitas, die räumlich nah beieinander in Karby untergebracht sind, wurden zum 01.08.2019 vom KiTa-Verband als Träger übernommen, um den Verband als „Alleinentscheider“ einzusetzen und so zu vermeiden, dass der Verband die KiTas nur zu einem Großteil finanziert und kaum Mitspracherecht hat. Beide Einrichtungen haben ihren Namen behalten und auch das Personal wurde vollständig übernommen. Die vier Gemeinden stehen in einem räumlichen Zusammenhang, so war dieses Vorgehen unstrittig.

Da beide bestehenden Einrichtungen jedoch nicht den Standard des Kindertagesstättengesetzes erfüllen (zu wenige und zu kleine Räumlichkeiten etc.), musste über Umbau- oder Neubau-Maßnahmen nachgedacht werden. Das Gebäude der KiTa „Pezzettino“ ist momentan gemietet, da es ein kirchliches Gebäude ist; die Nachnutzung obliegt der Kirchengemeinde Schwansen. Die KiTa „Sternschnuppe“ befindet sich in einem kommunalen Gebäude, jedoch auf einem Grundstück mit Erbbaurecht; das Gebäude ließe sich nicht wirtschaftlich den Auflagen entsprechend umbauen und erweitern.

Aufgrund der ungewissen Entwicklung der Kinder-Zahlen und des Bedarfs an KiTa-Plätzen im Verbandsgebiet, sollen weiterhin zwei getrennte Einrichtungen mit jeweils zwei Gruppen geführt werden. Durch zwei separate Kindertagesstätten kann in der Zukunft, falls weniger Bedarf an KiTa-Plätzen vorherrscht, die Umnutzung eines der beiden Gebäude durchgeführt werden. Dies gestaltet sich schwieriger, wenn nur ein vierzügiger Kindergarten gebaut würde. Durch die räumliche Trennung ermöglicht sich zudem die Umsetzung von unterschiedlichen Konzeptionen in den einzelnen KiTas, sodass dann individueller auf die Elternschaft eingegangen werden kann. Es wird ein breitgefächertes Angebot an Betreuungsleistungen angestrebt, das in zwei getrennten Einrichtungen besser umgesetzt werden kann.

Aus diesen Gründen hat sich der KiTa-Verband Nordschwansen zum Bau von zwei neuen, den aktuellen Anforderungen entsprechenden Einrichtungen entschlossen.

Im Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 soll eine ca. 8.850 m² große Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung ‚Kindertagesstätte‘ ausgewiesen werden. Diese Fläche ist groß genug, um ggf. beide Einrichtungen im Planbereich nebeneinander unterzubringen, sofern für die zweite KiTa keine alternative Fläche gefunden werden kann.

Der Planbereich grenzt nicht unmittelbar an die bestehende Siedlung, sondern lässt zur benachbarten, gewerblich genutzten Fläche eine Lücke von ca. 14 m, die derzeit noch als Zufahrt zur dahinterliegenden Ackerfläche benötigt wird. Nach Aufgabe der Nutzung der benachbarten gewerblichen Fläche durch die HaGe soll dieser Bereich umgenutzt werden. Auch eine verkehrliche Entlastung der Verkehrsführung der Straße ‚Alt Dörphof‘ ist dann geplant, um die Gefahrenstelle am Einmündungsbereich in die Dorfstraße (K 63) zu entschärfen.

2.2 Standortalternativen für die Kindertagesstätte

Die beiden bestehenden Einrichtungen in Karby können ohne massive Umbauten und Erweiterungsmaßnahmen die Anforderungen des Kindertagesstättengesetzes nicht erfüllen. Die hierfür genutzten Grundstücke eignen sich aufgrund ihrer Größe nicht für die notwendigen baulichen Erweiterungen. Zudem stehen die Flächen und die Gebäude nicht im Besitz der Gemeinde, sodass alternative Standorte für die erforderlichen Neubauten gesucht werden mussten.

Da die beiden bestehenden Einrichtungen derzeit im Ortsteil Karby räumlich nah beieinander liegen, sollten ursprünglich auch die beiden neuen Kindertagesstätten in Karby errichtet werden.

In Karby wurde eine Fläche neben der Grundschule untersucht, die sich zwar durch ihre räumliche Nähe zum heutigen KiTa-Standort und zur Grundschule sehr gut eignen würde, die sich jedoch aufgrund der angespannten Verkehrssituation (Holen und Bringen der KiTa- und Schulkinder sowie Parken von Lehrkräften und KiTa-Personal) als ungeeigneter KiTa-Standort erwiesen hat. Überdies wird diese Fläche voraussichtlich für einen Schulanbau benötigt.

Weiterhin wurde versucht, eine Fläche innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Karby, angrenzend an den dort vorhandenen Spielplatz, in Verbindung mit einer Überplanung des Spielplatzes zu nutzen. Diese Fläche steht jedoch nicht mehr zur Verfügung, da eine konkrete Verkaufsanbahnung an einen Dritten schon vor der Standortprüfung erfolgte und inzwischen abgeschlossen ist.

Eine weitere Freifläche am Südhang in Karby steht ebenfalls nicht mehr zur Verfügung.

Als 2. Option wurde die Gemeinde Dörphof, als einwohnerstärkste der vier Gemeinden des KiTa-Verbandes, gewählt, auch weil die Ortslagen von Dörphof und Karby aneinander grenzen und annähernd zu einer Siedlung zusammengewachsen sind.

In Dörphof war durch die Ermittlung der Verfügbarkeit der wohnbaulichen Entwicklungsflächen bereits bekannt, auf welche Flächen die Gemeinde Kaufoptionen anmelden könnte. Insofern hat sich sehr schnell der Standort nördlich der Straße ‚Alt Dörphof‘ und westlich des HaGe-Umschlagplatzes als geeignet erwiesen. Dieser Standort liegt sehr zentral an der Ortsmitte Dörphofs und ebenfalls in der Nähe des Ortseinganges zu Karby. Die überplante Fläche wurde im Rahmen der Siedlungsentwicklungsanalyse als nur bedingt für die Wohnbebauung geeignet eingestuft, da die Immissionssituation durch den angrenzenden, noch unregelmäßig genutzten Getreide-Umschlagplatz eine Wohnnutzung einschränkt. Diese Einschränkungen sind für Flächen des Gemeinbedarfes weiter gefasst (insbesondere da die KiTa in den Nachtzeiträumen nicht genutzt wird), sodass hier keine erheblichen Beeinträchtigungen erwartet werden. Mittelfristig ist mit der Aufgabe des Betriebsstandortes zu rechnen, sodass die Immissionen dann komplett entfallen.

Die Lage nördlich des geplanten Neubaugebietes (B-Plan Nr. 5) macht sowohl das Baugebiet als auch den KiTa-Standort attraktiver.

Alternativ war zunächst angedacht, die KiTa in das Plangebiet des B-Planes Nr. 5 zu integrieren; aufgrund des favorisierten Bebauungskonzeptes für das Wohngebiet, stehen im Planbereich jedoch keine Flächen für eine KiTa zur Verfügung.

In den weniger zentral gelegenen Orten des Verbandsgebietes stehen derzeit keine Flächen für den Bau einer KiTa zur Verfügung:

Im Ortsteil Schönhagen der Gemeinde Brodersby soll die bauliche Entwicklung überwiegend dem Tourismus dienen; hier sind wenige Dauerwohner vorhanden, sodass ein Standort in Schönhagen im Vorwege ausgeschlossen werden konnte.

In Brodersby gibt es neben einer verkehrlich gut angebundenen Fläche im Osten der Ortslage, die für eine Bebauung durch eine KiTa zur Verfügung stünde jedoch nicht groß genug ist, auch eine städtebaulich gut geeignete Fläche im Südwesten, die allerdings nicht für die Bebauung durch eine KiTa zur Verfügung steht.

In Winnemark wird auf der einzigen verfügbaren Fläche im Südwesten der Ortslage zur Zeit ein Wohngebiet entwickelt; eine städtebaulich gut geeignete Fläche im Osten steht derzeit nicht für eine Bebauung zur Verfügung, sodass auch hier keine Flächen für einen KiTa-Standort verfügbar sind.

Im Ortsteil Schuby der Gemeinde Dörphof gibt es ebenfalls nur eine Fläche, die aufgrund ihrer Größe und Lage für den Bau einer KiTa geeignet erscheint. Diese Fläche soll jedoch mittelfristig für die wohnbauliche Entwicklung im Ortsteil Schuby dienen und steht daher nicht für den Bau einer KiTa zur Verfügung.

Bei der überwiegenden Anzahl der Flächen, die in Privatbesitz oder in Besitz der Kirche stehen und ggf. in absehbarer Zeit verfügbar wären, gestalteten sich die Verkaufsverhandlungen so langwierig, dass der KiTa-Verband, der zu einer sehr zeitnahen Umsetzung der Planung verpflichtet ist, aus Zeitgründen diese Verhandlungen abbrechen musste.

Der KiTa-Verband ist bestrebt, noch weitere alternative Flächen für einen zweiten Standort zu erwerben. Da derzeit im Verbandsgebiet jedoch keine weiteren geeigneten Flächen zur Verfügung stehen, die räumlich in zentraler Lage mit guter Verkehrsanbindung und in ausreichender Größe für den Bau einer KiTa mit Außenanlagen geeignet wären, hat sich der Verband entschieden, über die Ausweisung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Dörphof zunächst die Option zur Umsetzung beider Einrichtungen unmittelbar nebeneinander zu schaffen. Hierdurch sollen zeitliche Verzögerungen bei der baulichen Umsetzung vermieden werden, sofern keine zweite Fläche realisiert werden kann. Die Gemeinde Dörphof unterstützt dieses Vorhaben.

Vorteile der Lage in Dörphof sind neben der großen verfügbaren Fläche für ausreichend Entwicklungsspielraum der KiTa-Gebäude und großzügig gestaltete Außenspielbereiche insbesondere auch die zentrale Lage im Verbandsgebiet, die gute verkehrliche Anbindung und die Nähe zur Grundschule.

Die Planung entspricht aus Sicht der Gemeinde dem in Ziffer 4.3 LEP 2010 und in Ziffer 5.2 des 2. Entwurfes zur Fortschreibung des LEP (2020) dargelegten Grundsätzen für die Entwicklung der Daseinsvorsorge, wonach u.a. in allen Gemeinden ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen soll.