Planungsdokumente: 9. F-Plan Änderung der Gemeinde Jagel "Solarpark Selker Weg" für das Gebiet südlich des Selker Weges und nordöstlich der Bahnstrecke Hamburg-Flensburg

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

7.6. Schutzverordnungen

Auf und angrenzend zum Plangebiet liegen keine Ausweisungen nach § 23-29 BNatSchG. Auf der Planfläche befindet sich eine Verbundachse des Biotopverbundsystems (§ 21 BNatSchG in Verbindung mit § 12 Landesnaturschutzgesetz, LNatSchG), siehe Abb. 2.

Abb. 2: Biotopverbundsystem im Plangebiet (grün: Verbundsachse, rosa: Schwerpunktgebiet)

Weiterhin befinden sich geschützte Biotope (Knicks, Feld,- und Baumhecken) auf der Planfläche. Diese sind nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG Schleswig-Holstein geschützt. Ebenfalls auf der Planfläche befinden sich zwei Bereiche mit Sumpfreitgras, die nach § 30 BNatSchG und § 21 LNatSchG Schleswig-Holstein geschützt sind. Angrenzend an die Planfläche befinden sich weitere Biotope, die ebenfalls nach § 30 BNatSchG und § 21 LNatSchG Schleswig-Holstein geschützt sind.

Natura 2000 Gebiete sind nicht von der Planung betroffen.

8. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

8.1. Bestandssituation (Basisszenario) und Prognose

Die Beschreibung und die Bewertung erfolgt für die einzelnen Schutzgüter. Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt im Wesentlichen auf der Grundlage des:

  • „Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages gemäß § 44 BNatSchG zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 6 „Solarpark Selker Weg“ der Gemeinde Jagel“, von Dipl.-Biol. Klaus Jödicke, Biologen im Arbeitsverbund, vom 24.11.2023, ergänzt 22.02.2024.