Planungsdokumente: 9. F-Plan Änderung der Gemeinde Jagel "Solarpark Selker Weg" für das Gebiet südlich des Selker Weges und nordöstlich der Bahnstrecke Hamburg-Flensburg

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

8.1.1. Schutzgut Mensch

Planungsvorhaben können den Menschen und deren Gesundheit auf unterschiedliche Weise beeinflussen. Für die Umweltprüfung relevant sind das Wohnen und die Ausübung von Freizeit- und Erholungsaktivitäten. Aspekte des Arbeitsschutzes sind hier nicht relevant und werden nicht betrachtet.

Das Plangebiet grenzt nicht direkt an eine Wohnbebauung. Die nächste Wohnbebauung befindet sich in mindestens 500 m Entfernung jenseits der Bahnstrecke und Sichtkontakt besteht nicht. Im Nordwesten grenzt mit ca. 50 m Abstand das Gebäude eines Motorrad-Clubs an die Planfläche an. Im Osten befindet sich ein Asphaltwerk und im Norden die Kreisstraße 62. Insgesamt ist die nördliche Umgebung der Planfläche eher industriell geprägt. Westlich der Planfläche, auf der anderen Seite der Bahnlinie, befindet sich der Wasserski- und Wakeboard Park Jagel. Die Entfernung zur Planfläche beträgt mindestens 50 m.

8.1.1.1. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung bleib die intensive ackerbauliche Nutzung bestehen. Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch beinhalten u.a. eine gewisse Lärmbelästigung durch den Einsatz von Maschinen, das Auftreten von Feinstaub sowie eine Geruchsbelästigung durch den Einsatz von organischem Dünger (z.B. Gülle).

8.1.1.2. Prognose bei Durchführung der Planung

In der Bauphase kommt es bei der Anlieferung der Anlagenteile zeitweise zu Emissionen in Form von Lärm, Staub und Abgasen. Diese Auswirkung ist jedoch zeitlich begrenzt.

Während des Betriebs der geplanten Anlage kommt es nicht zur Entstehung von Lärm, Luftschadstoffen, Gerüchen, Abfall oder Abwässern. Von einer Beeinflussung der Erholungsfunktion, die ohnehin als gering einzustufen ist, durch die Solaranlage ist nicht auszugehen.

Mit Emissionsauswirkungen durch die geplante Freiflächen-Photovoltaikanlage ist nur im Hinblick auf mögliche Reflexionen zu rechnen. Bei festinstallierten Anlagen sind von Reflexionen vor allem die südlich der PV-FFA gelegenen Flächen (insbesondere auf erhöhten Standorten) betroffen. Hier befindet sich jedoch keine Bebauung oder andere Anlagen, die durch Blendung beeinflusst werden können. Durch die bestehenden und anzupflanzenden Gehölzstrukturen ist das Risiko für Blendungen der westlich und östlich gelegenen Bereiche ebenfalls als gering einzustufen. Im Bauantragsverfahren wird ein Blendgutachten erstellt, um eine Blendung für den Bahnverkehr auszuschließen.

Das Vorhaben ist mit einer geringen Erheblichkeit auf das Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit zu bewerten. Negative Auswirkungen sind bei Umsetzung der Planung nicht zu erkennen.