6.5. Auswirkungen auf den Verkehr
Das Plangebiet kann über das vorhandenen Straßen- und Wirtschaftswegenetz erschlossen werden. Während des späteren Betriebs beschränkt sich der Verkehr auf eine gelegentliche Kontrolle der Anlage.
Das Plangebiet kann über das vorhandenen Straßen- und Wirtschaftswegenetz erschlossen werden. Während des späteren Betriebs beschränkt sich der Verkehr auf eine gelegentliche Kontrolle der Anlage.
Die Module werden lückenhaft als Einzelelemente auf die Modultische aufgeschraubt, wobei zwischen den einzelnen Elementen breite Lücken von min. 2 cm belassen werden. Durch diese tropft Niederschlagswasser auf den Boden, ohne einen Schwall zu erzeugen. Das Niederschlagswasser wird somit breitflächig auf der gesamten Fläche verteilt, wo es dezentral versickern kann. Maßnahmen zur Ableitung oder Rückhaltung von Niederschlagswasser sind daher nicht notwendig.
Bezüglich der Grundwasserneubildung ist eine Zunahme zu erwarten, da durch die Modultische ein Teil der Fläche verschattet und damit die Verdunstung reduziert wird. Die Flächenversiegelung durch Gebäude und Nebenanlagen kann lt. Festsetzung im Bebauungsplan bis maximal 4% der Fläche betragen. Auf den Wasserhaushalt hat dies keine negativen Auswirkungen, weil das ablaufende Regenwasser im zu 96% unversiegelten Gelände versickern kann. Für die Befestigung von Zufahrten, Wegen und Stellplätzen sind wasserdurchlässige Beläge zu verwenden.
Die Anlage wird voraussichtlich an das Umspannwerk Kropp angeschlossen. Die erforderlichen Abstimmungen werden direkt zwischen Investor und dem zuständigen Netzbetreiber durchgeführt.
Die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen erhöht das Angebot an verfügbarer erneuerbarer Energie und wirkt sich positiv auf die Versorgungslage aus. Die Abhängigkeit von Energieimporten sinkt.
Durch die Planung wird landwirtschaftlich genutzte Fläche einer Nutzung für die Erzeugung von Solarenergie zugeführt. Das Gesamtangebot an landwirtschaftlicher Fläche sinkt. In der Landwirtschaft herrscht jedoch kein erhöhter oder zunehmender Flächenbedarf. Forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind nicht betroffen.