Planungsdokumente: 9. F-Plan Änderung der Gemeinde Jagel "Solarpark Selker Weg" für das Gebiet südlich des Selker Weges und nordöstlich der Bahnstrecke Hamburg-Flensburg

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

6.8. Auswirkung auf die Raumordnung

Das Plangebiet liegt nach dem Regionalplan für den Planungsraum V, Landesteil Schleswig aus dem Jahr 2002 vollumfänglich in einem Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe – hier Kies. Diese Widmung kennzeichnet solche Lagerstätten und Rohstoffvorkommen, bei denen eine Abwägung aller Nutzungsinteressen noch nicht abschließend erfolgt ist. Diese Gebiete sind als Rohstoffreserve anzusehen.

Zum aktuellen Zeitpunkt findet auf der Planfläche kein Abbau statt und dem Eigentümer liegt kein Genehmigungsantrag auf Abbau vor.

Freiflächen PV-Anlagen stellen keine irreversible Nutzung dar, da sie leicht zurückzubauen sind und damit die Nutzung der Fläche für Rohstoffabbau wieder möglich wäre. Damit stellen Freiflächen PV-Anlagen besonders aufgrund der Einstufung von Solarenergie als überragendes öffentliches Interesse, eine mögliche und sinnvolle Zwischennutzung dar.

6.9. Auswirkungen auf sonstige Belange

Der überplante Bereich befindet sich großenteils im archäologischen Interessengebiet. Zudem gibt es zwei archäologische Denkmäler im Umfeld der Fläche, daher ist mit archäologischer Substanz (Denkmalen) zu rechnen und grundsätzlich auf eine möglichst eingriffsarme Bauweise zu achten (keine Planierarbeiten).

Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat diese unverzüglich unmittelbar oder über Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Verpflichtung besteht ferner für Eigentümer und Besitzer des Grundstückes/ Gewässers wo der Fundort liegt und für Leiter der Arbeiten die zu dem Fund/ der Entdeckung geführt haben.

Die Gemeinde Jagel ist nicht in der Kampfmittelverordnung S-H aufgeführt.

Weitere Belange, die durch die Planung berührt werden, sind derzeit nicht bekannt.

6.10. Abwägung

Der Vorteil einer großen Menge an erneuerbarem Strom, der bei Durchführung der Planung erzeugt werden kann, steht minimalen Auswirkungen auf das Landschafsbild gegenüber.

Die Argumente für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Gemeinde Jagel überwiegen gegenüber den äußerst geringen nachteiligen Auswirkungen.