5.6. Grünflächen
Das Konzept sieht eine geringfügige Arrondierung der Friedhofsfläche vor. Hierbei handelt es sich nicht um eine Erweiterung der eigentlichen Friedhofsnutzung, sondern vielmehr um eine Fläche zur Pflege- und Unterhaltung des Friedhofes. Der Bereich wird bereits heute in Teilen entsprechend genutzt. Die Fläche wird entsprechend als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ festgesetzt.
Für eine verträglichere Einbindung des Plangebietes in das Orts- und Landschaftsbild ist entlang der nordwestlichen Plangebietsgrenze die Anlage eines Knicks geplant. Dieser Knick wird als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Landschaftseingrünung“ festgesetzt. Da diese Fläche nicht öffentlich genutzt werden soll, ist hier eine private Grünfläche festgesetzt. Innerhalb dieser Fläche findet sich zudem der Knickschutzstreifen, welcher als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt wird.
Entlang der nordwestlichen Geltungsbereichsgrenze ist ein Lärmschutzwall geplant, welcher ebenfalls als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Lärmschutzwall“ festgesetzt wird. Im weiteren Verfahren wird über ein Lärmgutachten die Ausgestaltung des Walles konkretisiert.
Die Gehölzbestände im Nordosten und Osten des Plangebietes sind teilweise als sonstiges Feldgehölz, urbanes Gehölz und Wald eingestuft. Da die Gehölzfläche im Norden auch der Eingrünung dient, wurde diese Fläche als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Landschaftseingrünung als zu erhalten festgesetzt. Die Gehölzfläche im Südosten des Plangebietes wurde ebenfalls als private Grünfläche mit einem Erhaltungsgebot festgesetzt. Da hier aufgrund der angrenzenden Lage zur Wohnbebauung im Süden keine Landschaftseingrünung erforderlich ist, ist die Zweckbestimmung hier als Gehölzfläche definiert.