Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 "Blockheizkraftwerk am Kindergarten" der Gemeinde Dörphof

Begründung

4.2 Durchführungsvertrag

Im Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde Dörphof und dem Vorhabenträger verpflichtet sich der Vorhabenträger gem. § 12 Abs. 3 BauGB auf der Grundlage eines abgestimmten Plans zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan, s.o.) innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten.

Der Vertrag selbst ist nicht Bestandteil der Planunterlagen und wird zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde Dörphof bis zum Satzungsbeschluss abgeschlossen. Änderungen des Durchführungsvertrags zwischen Gemeinde und Vorhabenträger sind auch nach Rechtskraft des Bebauungsplanes möglich. Es dürfen aber nur Änderungen vorgenommen werden, die den Festsetzungen des B-Plan nicht widersprechen (§ 12 Abs. 3a Satz 2). Insofern kann das hier beschriebene Vorhaben später noch innerhalb der geltenden Festsetzungen des Bebauungsplanes verändert werden.

5 Flächenbilanzierung

Das Plangebiet weist eine Gesamtfläche von ca. 3.950 m² auf und wird mit folgender Aufteilung festgesetzt:

Sonstiges Sondergebiet „BHKW“ ca. 2.500 m²

Straßenverkehrsflächen ca. 1.050 m²

Private Grünflächen ca. 400 m²

TEIL 2 U m w e l t b e r i c h t