3.2 Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung wird im Plangebiet durch die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) und die Zahl der Vollgeschosse bestimmt. Im gesamten Allgemeinen Wohngebiet werden eine GRZ von 0,30 sowie maximal 1 Vollgeschoss festgesetzt.
Das bauliche Nutzungsmaß liegt dabei unterhalb der Richtwerte nach § 17 Baunutzungsverordnung (BauNVO), trägt zu einer orttypischen, aufgelockerten Bebauung bei und bietet einen ausreichenden Nutzungsspielraum auf den Baugrundstücken.
Die Festsetzung von max. 1 Vollgeschoss in Verbindung mit einer maximalen Firsthöhe von 9,0 m ab Erdgeschossfertigfußbodenoberkante dient dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes sowie dem Schutz der Anwohner des benachbarten Baugebietes 'Borgwedeler Weg / Heiderader Weg / Dorfstraße'. Ziel ist eine harmonische Einbindung der neuen Bebauung in das vorhandene Orts- und Landschaftsbild.
Für untergeordnete bauliche Anlagen, wie Garagen, Carports, Wintergärten und Anbauten mit Flachdach, ist die Höhe der baulichen Anlagen stärker eingeschränkt. Die Begrenzung von 4,50 m gilt auch für Nebenanlagen wie z.B. Schuppen oder Gartenhäuser.
Das Orts- und Landschaftsbild soll weiterhin durch eine Höhenbeschränkung des Erdgeschossfertigfußbodens gewahrt bleiben. Die Erdgeschossfußbodenhöhe darf demnach nicht mehr als 1,0 m über dem höchsten Punkt des zum Grundstück gehörenden Straßenabschnittes liegen. Aufgrund des im Süden stark ansteigenden Geländes gelten diesbezüglich für das Grundstück 11 ein Wert von 2,0 m und für das Grundstück 10 ein Wert von 3,0 m.
Zur Schaffung von familiengerechten Wohnhäusern wird die Anzahl der Wohnungen in dem Allgemeinen Wohngebiet auf maximal 2 Wohnungen pro Wohngebäude begrenzt. Wenn zwei Wohngebäude an einer Grundstücksgrenze aneinandergebaut werden (Doppelhaus), ist je Wohngebäude max. eine Wohnung zulässig; dies entspricht einer Wohnung je Doppelhaushälfte. Dadurch soll eine Massierung von Klein-Appartements und damit verbunden ein übermäßiges Verkehrsaufkommen ausgeschlossen sowie eine möglichst ungestörte Wohnruhe erzielt werden.