Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 18 "Neubaugebiet Schmiederedder" der Gemeinde Kosel

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2 Bestand

Die Flächen des Plangebietes werden überwiegend als Intensivgrünland landwirtschaftlich genutzt. Die Grünlandfläche wird im Osten, Süden und Westen von Knicks begrenzt. Der Schmiederedder weist aktuell eine befestigte Fahrbahnbreite zwischen 3,0 und 3,5 m auf. Die Randstreifen sind überwiegend mit Rasen bewachsen. Der südliche Abschnitt des Schmiederedders ist als Spurbahnweg für den landwirtschaftlichen Verkehr ausgebaut. Die Flächen westlich des Schmiederedders sind als Acker in landwirtschaftlicher Nutzung.

Auf der Westseite wird der Schmiederedder im Bereich der angrenzenden Wohngrundstücke von Zufahrten, Hecken, Böschungen und gärtnerisch stark überformten bepflanzten Wällen begleitet. Diese befinden sich überwiegend außerhalb des Geltungsbereiches und sind nicht als geschützte Biotope zu bewerten.

Das Gelände des Plangebietes östlich des Schmiederedders ist nur leicht bewegt und weist Höhen zwischen ca. 14 m über NHN und ca. 16 m über NHN auf. Westlich des Schmiederedders fällt das Gelände von ca. 17 m über NHN auf ca. 11 m über NHN ab.

1.3 Grundlage des Verfahrens

Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kosel hat am 25.08.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 beschlossen. Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.11.2021 sollte die Aufstellung des Bebauungsplanes nach dem Verfahren über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gemäß § 13b BauGB erfolgen. Der Satzungsbeschluss erfolgte am 24.11.2022; der Bebauungsplan wurde mit Bekanntmachung vom 11.05.2023 am 12.05.2023 rechtskräftig.

Da der § 13b BauGB aufgrund der aktuellen Rechtsprechung für unwirksam erklärt wurde, leitet die Gemeinde Kosel mit Beschluss vom 14.03.2024 das Heilungsverfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB ein.

Die Planung wird um eine Umweltprüfung (Umweltbericht) ergänzt und ab dem Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt. Der Flächennutzungsplan wird in einem eigenständigen Planverfahren (Parallelverfahren) geändert.

1.4 Rechtliche Bindungen