Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 18 "Neubaugebiet Schmiederedder" der Gemeinde Kosel

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.4 Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II

In Karte 1 des Landschaftsrahmenplans (LRP) für den Planungsraum II (2020) finden sich für das unmittelbare Plangebiet keine Darstellungen. Weiter südlich sind um den Bültsee Darstellungen als FFH-Gebiet, Naturschutzgebiet und Gebiet mit besonderer Bedeutung zum Aufbau des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems (Schwerpunktbereich) vorhanden.

Nach Karte 2 des Landschaftsrahmenplanes liegt das Plangebiet in einer historischen Kulturlandschaft (Knicklandschaft) sowie am Rande (außerhalb) des Landschaftsschutzgebietes 'Hüttener Vorland'.

In Karte 3 findet sich für die Bereiche südlich und östlich des Plangebietes die Darstellung für das Vorhandensein oberflächennaher Rohstoffe.

1.4.5 Landschaftsplanung

Der Landschaftsplan stellt das Planungsgebiet überwiegend als landwirtschaftliche Nutzfläche dar, welche vereinzelt durch Knicks gegliedert oder gerahmt werden. Die Flächen sind teilweise als mögliche Bauflächen gekennzeichnet. Die Ausweisung als Wohnbaugebiet stellt danach teilweise eine Abweichung von den Aussagen des Landschaftsplanes war. Die Entwicklungsziele der Gemeinde haben sich durch die veränderten Bedürfnisse geändert, so dass die jetzt vorgelegten Planungsabsichten zum Zeitpunkt der Landschaftsplanaufstellung noch nicht bekannt waren. Der relativ geringe Umfang der Abweichungen stellt die grundsätzlichen Zielsetzungen des Landschaftsplanes für diesen Gemeindeteil jedoch nicht in Frage.

Der Landschaftsplan gibt für den direkten Geltungsbereich darüber hinaus keine bei der Bauleitplanung zu beachtende Hinweise.

1.4.6 Schutzverordnungen

Innerhalb des Plangebietes gelten Schutzverordnungen und der Schutz aus unterschiedlichen Gesetzen. Stichpunktartig sind hier zu nennen:

  • Das Plangebiet liegt im großflächigen Naturpark Schlei (§ 27 BNatSchG).
  • Weitere Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG sind nicht gegeben.
  • Die Knickbestandteile im Plangebiet sind nach § 21 LNatSchG geschützt.
  • Der nächstgelegener Bestandteil des europäischen Netzes Natura 2000 ist das Gebiet 1524-391 "Großer Schnaaper See, Bültsee und anschließende Flächen" ca. 590 m südlich des Plangebietes. Aufgrund der Entfernung und den von dem Baugebiet ausgehenden Wirkfaktoren Versiegelung und Neugestaltung des Landschaftsbildes sind Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Gebietes nicht zu erwarten.