Es ist geplant, eine Schule neu zu errichten. Aus diesem Grund wird mit dem Bebauungsplan Nr. 40 eine 'Fläche für den Gemeinbedarf' mit der Zweckbestimmung 'Grundschule, Kinderbetreuung und andere soziale Infrastruktur' ausgewiesen. Mit dem Bebauungsplan werden umfangreiche Flächenversiegelungen vorbereitet. Um die Planung zu realisieren, ist die Beseitigung eines ca. 1,03 ha großen Waldabschnittes erforderlich, dessen Umwandlung die untere Forstbehörde bereits in Aussicht gestellt hat. Die Waldumwandlung ist im Verhältnis 1 : 1,5 auszugleichen. Für die anfallenden Flächenversiegelungen ist ein Ausgleich im Verhältnis 1 : 0,5 notwendig. Aufgrund der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die Beseitigung des Waldabschnittes, sind die zukünftigen Gebäude einzugrünen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oststeinbek hat diese Begründung zum Bebauungsplan Nr. 40 in ihrer Sitzung am ………………………durch einfachen Beschluss gebilligt.
Aufgestellt gemäß § 9 Abs. 8 BauGB
Oststeinbek, den ..……………………
Jürgen Hettwer
(Bürgermeister)