Die Bilanzierung erfolgt auf Grundlage des gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten sowie des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht (IV 268/V 531 - 5310.23) - vom 09. Dezember 2013 und den in der Anlage beigefügten 'Hinweisen zur Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der verbindlichen Bauleitplanung'. Der Runderlass trat am 01. Januar 2014 in Kraft und wird mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft treten.
a) Schutzgut Boden
Die Flächenversiegelungen sind laut Runderlass im Verhältnis 1 : 0,5 auszugleichen, wenn es sich um Gebäudeflächen oder sonstige versiegelte Oberflächen (Vollversiegelungen) handelt. Für die Flächenversiegelung ergibt sich ein Ausgleichsbedarf von 7.980 m² (15.960 m² x 0,5 = 7.980 m²).
Für die Anerkennung als Ausgleichsmaßnahme ist es erforderlich, dass intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen aus der Nutzung genommen und zu einem naturnahen Biotop entwickelt werden. Im vorliegenden Fall werden dem Ökokonto
- wird ergänzt - 7.980 m² zugeordnet.
b) Schutzgut Wasser
Aufgrund der anstehenden Sandböden trägt das Niederschlagswasser, das in den Boden einsickert, zur Grundwasserneubildung bei. Das Oberflächenwasser, das aufgrund der Neubauten anfällt, wird zukünftig versickert. Für den restlichen Bereich ändert sich an der Niederschlagswasserbeseitigung nichts. Für das Grundwasser ergeben sich daher keine Auswirkungen. Ein gesonderter Ausgleich für das Schutzgut 'Wasser' ist deshalb nicht erforderlich.
c) Schutzgut Klima/Luft
Für das Schutzgut 'Klima/Luft' ergibt sich kein Ausgleichsbedarf.
d) Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften
Aufgrund der Ausgestaltung des neuen Schulkomplexes ist es nicht möglich, die Waldfläche zu erhalten sowie die benötigten Wald-Abstandsflächen einzuhalten. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Waldfläche mit einer Größe von ca. 1,03 ha zu beseitigen.
Die erforderliche Umwandlungsgenehmigung nach § 9 LWaldG wird forstbehördlicherseits in Aussicht gestellt. In Abstimmung mit der unteren Forstbehörde wird ein Ausgleichsverhältnis von 1 zu 1,5 erforderlich, da es sich um eine sehr inhomogene Waldfläche, die durch diverse Baum- und Straucharten in unterschiedlichen Altersstrukturen gekennzeichnet ist, handelt.
Waldbeseitigung: 10.300 m²
Verhältnis 1 : 1,5
10.300 m² x 1,5 = 15.450 m² Aufforstung
Der Ausgleich wird dem Ökokonto - wird ergänzt - zugeordnet.
Gemäß dem Runderlass stellen Beseitigungen von 'Flächen mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz' keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut 'Arten und Lebensgemeinschaften' dar. Die Beeinträchtigungen gelten deshalb mit der Ausgleichsmaßnahme, die für das Schutzgut 'Boden' erbracht wird, als ausgeglichen, wenn diese auch positive Auswirkungen auf das Schutzgut 'Arten und Lebensgemeinschaften' hat. Diese Bedingung ist im vorliegenden Fall erfüllt.
e) Landschaftsbild
Das Plangebiet ist derzeit vollständig eingegrünt. Durch den Neubau und den damit verbundenen Waldverlust wird sich aber eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ergeben. Der Neubau ist vertretbar, wenn eine ausreichende Eingrünung vorgesehen wird. Durch die Lage direkt zwischen der vorhandenen Schule, den Tennisplätzen und einem Wohngebiet ist für den gewählten Standort eine Vorbelastung für das Landschaftsbild gegeben. Eine Eingrünung der Neubauten wird erforderlich.
Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung
Eingriff | Ausgleichs- verhältnis | Ausgleichs- pflichtige Fläche | Ausgleichs- Fläche |
Schutzgut Boden Flächenversiegelungen Vollversiegelungen 15.960 m² ------------------------------------- Summe Schutzgut Boden | 1 : 0,5 | 7.980 m² ------------------- 7.980 m² | Schutzgut Boden Ausgleichsmaßnahme M 1 Nutzung Ökokonto … Fläche: 7.980 m² --------------------------------------- 7.980 m² |
Schutzgut Arten- und Lebensgemeinschaften Beseitigung eines Waldabschnittes 10.300 m² ------------------------------------- Summe Schutzgut Arten- und Lebensgemeinschaften | 1 : 1,5 | 15.450 m² ------------------- 15.450 m² | Schutzgut Arten- und Lebensgemeinschaften Ausgleichsmaßnahme M 2 Nutzung Ökokonto … Fläche: 15.450 m² --------------------------------------- 15.450 m² |
Schutzgut Landschaftsbild Bebauung einer Grün- bzw. Waldfläche ------------------------------------- Summe Schutzgut Landschaftsbild | qualitativ | kein Flächenbezug | Schutzgut Landschaftsbild Ausgleichsmaßnahme M 3 Eingrünung der Neubauten --------------------------------------- |
Die Eingriffe werden durch die dargestellten Ausgleichsmaßnahmen vollständig ausgeglichen.