3.2 Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich
Unvermeidbare, nicht weiter zu mindernde Beeinträchtigungen mit einem entsprechenden Kompensationsbedarf ergeben sich für folgende Schutzgüter:
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Knicks (§)
Im Plangebiet ist die Schaffung mehrerer gewerblich zu nutzender Grundstücke vorgesehen. Für die verkehrliche Erschließung ist für die Grundstücke 3-6 die Herstellung einer Zufahrt sowie einer gemeinsamen Aufstellfläche für Mülltonnen notwendig. Für diese erfolgt im südlichen Knick ein 18 m breiter Knickdurchbruch, der als Knickrodung entsprechend den „Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz“ im Verhältnis 1 : 2 auszugleichen ist. Zudem muss die im Westen vorhandene Grundstückszufahrt für die Herstellung einer Aufstellfläche für Mülltonne um 4 m verbreitert werden. Bei einem Ausgleichsverhältnis von 1 : 2 sind demnach 44 m Ausgleichsknick zur Verfügung zu stellen.
Die nicht zu rodenden Abschnitte des südlichen Knicks werden rechtlich entwidmet, da durch die kleinteilige Stückelung der Verbundstruktur die Biotopfunktion des Knicks nicht mehr gewährleistet werden kann. Insgesamt werden 111 m Knick entwidmet. Der Ausgleich für die Knickentwidmung erfolgt im Verhältnis 1 : 1.
Der Knickausgleich von insgesamt 155 m erfolgt über ein Ökokonto in der Gemeinde Rabenkirchen-Faulück, dass beim Kreis Schleswig-Flensburg mit dem Az.: 661.4.04.090.2018.00 geführt wird. Eine konkrete Darstellung des Ausgleichsknicks ist der Begründung als Anlage beigefügt.
Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
Die Planung beansprucht eine Maßnahmenfläche, die für Eingriffe des VEP Nr. 1 vorgesehen war. Auf der Fläche sollte eine Obstbaumwiese angelegt werden. Eine Umsetzung ist bisher nicht erfolgt. Die Fläche wird als Lagerplatz genutzt. Zur Abgrenzung des Golfplatzes wurde im Norden und Osten ein Knick angelegt.
Die Maßnahmenfläche wird im Rahmen der Planung teilweise umgewidmet und der Ausgleich an einer anderen Stelle erbracht. Von der Umwidmung sind insgesamt ca. 1.670 m² Maßnahmenfläche betroffen. Hierbei handelt es sich um die Fläche, die zukünftig als Fläche für die Abwasserbeseitigung festgesetzt wird. Da keine Umsetzung der Maßnahme erfolgte, wird die bisherige Entwicklungszeit bei der Umwidmung und der Einrichtung einer Ersatzfläche nicht berücksichtigt.
Die Ersatzfläche wird über den Flächenpool „Esprehmer Moor“ zur Verfügung gestellt. Der Flächenpool wird beim Kreis Rendsburg-Eckernförde unter dem Aktenzeichen 67.20.35 - 1 geführt und umfasst das Flurstück 8/1, Flur 7, Gemarkung und Gemeinde Güby. Eine Beschreibung der Ersatzfläche erfolgt im Kapitel 3.4.2 dieses Umweltberichtes.
Schutzgut Boden
Der Gemeinsame Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zum „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ (Az.: IV 268/V 531 – 5310.23) vom 09.12.2013 regelt die Vorgaben für die Ermittlung der Ausgleichsflächengröße.
Es liegen im Plangebiet keine seltenen Böden vor. Der Runderlass unterscheidet bei den Kompensationsmaßnahmen für die Neuversiegelungen von Bodenfläche hinsichtlich der Bedeutung der überplanten Flächen für den Naturschutz. Das Plangebiet ist aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung als Fläche mit allgemeiner Bedeutung zu bewerten.
Das Plangebiet wird im Wesentlichen als Gewerbegebiet mit einer GRZ von 0,8 festgesetzt. Eine Überschreitung der überbaubaren Grundfläche ist nicht vorgesehen. Für das Plangebiet ergibt sich daher eine zulässige Neuversiegelung von 8.088 m².
Die im B-Plan festgesetzte Verkehrsfläche sowie die Fläche für Versorgung (Trafostation) sind bereits versiegelt. Eine Mehrversiegelung ist an dieser Stelle nicht vorgesehen, weswegen kein zusätzlicher Ausgleich notwendig wird.
Das neu herzustellende Regenrückhaltebecken im östlichen Plangebiet wird näherungsweise mit einer Versiegelungsrate von 20 % berücksichtigt.
Bei der als Gewerbegebiet und für das Regenrückhaltebecken überplanten Fläche handelt es sich um Flächen mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz, weswegen für die Neuversiegelungen ein Ausgleich im Verhältnis 1 : 0,5 vorzusehen ist. Dies führt für die vorliegende Planung zu einem Ausgleichserfordernis von (8.088 m² + 334 m²) x 0,5 = 4.211 m².
Die Ausgleichsfläche für die Eingriffe in den Boden im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 7 wird über den Flächenpool „Esprehmer Moor“ zur Verfügung gestellt. Der Flächenpool wird beim Kreis Rendsburg-Eckernförde unter dem Aktenzeichen 67.20.35 - 1 geführt und umfasst das Flurstück 8/1, Flur 7, Gemarkung und Gemeinde Güby. Eine Beschreibung der Ausgleichsfläche erfolgt im Kapitel 3.4.2 dieses Umweltberichtes.