Die Ausgleichsfläche für die Eingriffe im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 7 wird über den Flächenpool „Esprehmer Moor“ zur Verfügung gestellt. Der Flächenpool wird beim Kreis Rendsburg-Eckernförde unter dem Aktenzeichen 67.20.35 - 1 geführt und umfasst 31.715 Basispunkte auf einer Fläche von 3,1715 ha (Flurstück 8/1, Flur 7, Gemarkung und Gemeinde Güby). Davon wurden mit Vertrag vom 04.01.2008 für einen Radwegebau 6.383 m² (≙ 6.383 Basispunkte) veräußert. Weitere 2.529 m² (≙ 2.529 Basispunkte) sind für den B-Plan 9 der Gemeinde Güby vorgesehen.
Folgende Maßnahmen sollten gemäß Antrag vom 19.12.2006 erfolgen:
- die Ackerfläche soll aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen und extensiv beweidet oder durch jährliche Mahd offen gehalten werden.
- Der an den Mischwald angrenzende nördliche Bereich sollte auf gesamter Länge und mit einer Breite von 20 m mit dem Ziel einer Waldsaumentwicklung gegattert und mit heimischen Sträuchern und Laubbaumstecklingen bepflanzt werden.
- Die vorhandenen Kickwälle sollten ergänzend bepflanzt werden.
- Auf den inneren Flächen sollten zwei bis drei Gehölzinseln angelegt und vor Wildverbiss geschützt werden.
- Zu den Knicks und Gehölzinseln sollten ca. 5 m breite Saumstreifen eingerichtet werden.
Ziel war die Schaffung eines effektiven Umgebungspuffers um den Hochmoorbiotop des Esprehmer Moores. Mit Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 14.06.2007 wurde der Ausgleichsflächenpool anerkannt.
Aus dem Flächenpool wird eine tatsächliche Fläche von 4.211 m² (≙ 4.211 Basispunkte) als Ausgleich für die Eingriffe im Rahmen des B-Planes Nr. 7 der Gemeinde Güby beansprucht. Die flächenscharfe Darstellung der Ausgleichsfläche im Ökokonto ist dem Anhang zu entnehmen.
Der Ausgleich, der für die Umwidmung der Maßnahmenfläche notwendig wird, wird ebenfalls über Flächenpool erbracht. Es werden 1.670 m² Fläche im Flächenpool beansprucht. Dies wird ebenfalls kartographisch dargestellt.
Die zur Verfügung stehenden Basispunkte im Ausgleichsflächenpool „Esprehmer Moor“ sind ausreichend, um das Ausgleichserfordernis von insgesamt 5.881 m² zu erfüllen. Es verbleibt einschließlich der vorgesehenen Ausgleichsfläche für den B-Plan 9 ein Rest von 16.922 Basispunkten (≙ 16.922 m²) zuzüglich der Verzinsung im Ausgleichsflächenpool.