Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 7 "Gewerbegebiet nördlich der Biogasanlage" der Gemeinde Güby

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.6 Ver- und Entsorgung

Das Gebiet kann entsprechend des Bedarfes von der Schleswig-Holstein Netz AG mit Strom und Gas versorgt werden. Im Südwesten des Plangebietes befindet sich eine Versorgungsstation, die in die Planzeichnung mit aufgenommen worden ist. Zur Sicherung der nördlich des Knicks an der Straße 'Hof Louisenlund' verlaufenden Strom- und Fernwärmeleitungen wird im Bebauungsplan ein 7 m bis 8 m breites Leitungsrecht zugunsten der Versorgungsträger und der Gemeinde Güby festgesetzt.

Die Versorgung mit Trinkwasser wird durch den Wasserbeschaffungsverband Mittelschwansen sichergestellt. Der Wasserdruck ist in diesem Bereich pulsierend auf Grund eines Endstranges hinter einer Druckerhöhungsanlage. Jeder weitere Hausanschluss würde zu einem Druckabfall und damit Unterbrechung der Wasserversorgung führen. Bei zukünftigen Baumaßnahmen/Erweiterungen ist dies zu berücksichtigen und es müsste auf Kosten des Bauherrn eine eigene Druckerhöhungsanlage eingebaut werden. Alle Maßnahmen im Bereich der Wasserversorgung wären vorher mit dem WBV Mittelschwansen abzustimmen, ein Vertrag für Wasserversorgung mit WBV abzuschließen und entstehende Kosten durch den Bauherrn zu tragen.

Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt im Trennsystem in die Kläranlage der Stadt Schleswig. Da die Ableitkapazitäten für Schmutzwasser nur begrenzt vorhanden sind, können sich keine schmutzwasserintensiven Gewerbebetriebe ansiedeln.

Im Hinblick auf die Niederschlagswasserbeseitigung wurde durch das Ing.-Büro Meyer aus Eckernförde eine Bewertung der Wasserhaushaltsbilanz mit dem Berechnungsprogramm ARW 1 des LLUR durchgeführt und mit der unteren Wasserbehörde zur Abstimmung vorgelegt.

Eine Versickerung des anfallenden Regenwassers ist aufgrund des anstehenden Bodens nicht möglich. Eine Einleitung des Regenwassers in die Regenwasserkanalisation der Gemeinde ist aufgrund der vorhandenen Höhensituation unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ebenfalls nicht möglich. Daher soll das im Gewerbegebiet anfallende Regenwasser in einer Leitung im Norden des Gebietes gesammelt und in ein östlich gelegenes Regenrückhaltebecken eingeleitet werden. Von dort erfolgt eine gedrosselte Ableitung über eine neu herzustellende Regenwasserleitung bis zu einer Versickerungseinrichtung, die sich ca. 125 m südöstlich des Plangebietes am Rande einer Waldfläche befindet. Das geplante Regenrückhaltebecken befindet sich auf einem Grundstück der Stiftung Louisenlund. Daher wird zur Sicherung der vorgesehenen Nutzung ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für die Gemeinde festgesetzt.

Aufgrund der fehlenden Versickerungsmöglichkeiten und der in einem Gewerbegebiet erforderlichen Versiegelungsmöglichkeiten weist der A-RW 1 - Nachweis für das Gebiet eine "extreme Schädigung des naturnahen Wasserhaushaltes" (Fall 3) aus. Die im B-Plan festgesetzte Begründung von Flachdächern und Nebenanlagen, die vorgeschriebene Fassadenbegrünung mit Klettergehölzen sowie die Verpflichtung Gehölze zu pflanzen, erhöht die Verdunstung in dem Gebiet und verzögert den Wasserabfluss. Letztlich ändert sich dadurch das Ergebnis der Wasserbilanz nicht.

Die Müllabfuhr obliegt dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und wird von privaten Unternehmen wahrgenommen. Auf die Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde wird hingewiesen. Für die Grundstücke 3 bis 6 sowie 1 und 2 werden im Bereich der gemeinsamen Zufahrten Aufstellflächen für Mülltonnen bzw. -container im Bebauungsplan festgesetzt.

Der Feuerschutz wird in der Gemeinde Güby durch die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr gewährleistet. Die Löschwasserversorgung ist entsprechend den Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW sicherzustellen.

Das Plangebiet soll an das Glasfasernetz des Breitbandzweckverbandes Schlei-Ostsee angeschlossen werden. Weitere Telekommunikationseinrichtungen sind nicht vorgesehen.

3.7 Immissionsschutz

3.7.1 Lärmimmissionen

Zur Beurteilung der vom Plangebiet ausgehenden Geräuschemissionen wurde von der Lücking & Härtel GmbH aus Kobershain eine Geräuschimmissionsprognose erstellt, die zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen kommt:

Durch die geplante Nutzung als Gewerbegebiet werden auf den umliegenden Flächen nutzungsbedingte Geräuschemissionen verursacht werden. Zur Einhaltung der Orientierungswerte nach der DIN 18005-1 bzw. der Immissionsrichtwerte der TA Lärm an den maßgeblichen Immissionsorten wird eine Kontingentierung des Vorhabengebietes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärmimmissionen vorgenommen.

Durch die Festsetzung der nach DIN 45691:2006-12 ermittelten Emissionskontingente wird sichergestellt, dass die daraus resultierenden Geräuschimmissionen an den Immissionsorten außerhalb des Plangebietes die Orientierungswerte nach der DIN 18005-1 bzw. die Immissionsrichtwerte nach 6.1 TA Lärm auch unter Berücksichtigung der Vorbelastung am Standort nicht überschreiten.

Durch den zusätzlichen Verkehr im Vorhabengebiet sowie auf den umliegenden Straßen ist mit einem leicht erhöhten Verkehrsaufkommen sowie daraus resultierendem Verkehrslärm zu rechnen. Daher wird für den zusätzlichen Verkehr, verursacht durch das Vorhabengebiet, ein überschlägiger Verkehrsansatz gewählt, welcher anhand der RLS-19 im Plangebiet modelliert wurde.

In den Festsetzungen zum Bebauungsplan kann der Sachverhalt Emissionskontingentierung für die Teilflächen GE und GE (TF01) folgendermaßen übernommen werden.

„Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach der DIN 45691:2006-12 „Geräuschkontingentierung“ weder tags (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) überschreiten.“

TeilflächeGröße in m²LEk, Tag in dBLEk, Nacht in dB
GE2.8956060
GE (TF01)4.3256047

Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5.

Entsprechend des Vorschlages aus der Immissionsprognose erfolgt innerhalb der Planzeichnung eine Festsetzung der TF 01 mit zugeordneten maximal zulässigen Emissionskontingenten in dB.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen, Einzeichnungen im Plan und Bezug zu Planungsdokumenten versehen möchten, melden Sie sich im Schleswig-Holstein-Service an. Weitere Infos... Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei BOB-SH Bauleitplanung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: