3.6 Ver- und Entsorgung
Das Gebiet kann entsprechend des Bedarfes von der Schleswig-Holstein Netz AG mit Strom und Gas versorgt werden. Im Südwesten des Plangebietes befindet sich eine Versorgungsstation, die in die Planzeichnung mit aufgenommen worden ist. Zur Sicherung der nördlich des Knicks an der Straße 'Hof Louisenlund' verlaufenden Strom- und Fernwärmeleitungen wird im Bebauungsplan ein 7 m bis 8 m breites Leitungsrecht zugunsten der Versorgungsträger und der Gemeinde Güby festgesetzt.
Die Versorgung mit Trinkwasser wird durch den Wasserbeschaffungsverband Mittelschwansen sichergestellt. Der Wasserdruck ist in diesem Bereich pulsierend auf Grund eines Endstranges hinter einer Druckerhöhungsanlage. Jeder weitere Hausanschluss würde zu einem Druckabfall und damit Unterbrechung der Wasserversorgung führen. Bei zukünftigen Baumaßnahmen/Erweiterungen ist dies zu berücksichtigen und es müsste auf Kosten des Bauherrn eine eigene Druckerhöhungsanlage eingebaut werden. Alle Maßnahmen im Bereich der Wasserversorgung wären vorher mit dem WBV Mittelschwansen abzustimmen, ein Vertrag für Wasserversorgung mit WBV abzuschließen und entstehende Kosten durch den Bauherrn zu tragen.
Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt im Trennsystem in die Kläranlage der Stadt Schleswig. Da die Ableitkapazitäten für Schmutzwasser nur begrenzt vorhanden sind, können sich keine schmutzwasserintensiven Gewerbebetriebe ansiedeln.
Im Hinblick auf die Niederschlagswasserbeseitigung wurde durch das Ing.-Büro Meyer aus Eckernförde eine Bewertung der Wasserhaushaltsbilanz mit dem Berechnungsprogramm ARW 1 des LLUR durchgeführt und mit der unteren Wasserbehörde zur Abstimmung vorgelegt.
Eine Versickerung des anfallenden Regenwassers ist aufgrund des anstehenden Bodens nicht möglich. Eine Einleitung des Regenwassers in die Regenwasserkanalisation der Gemeinde ist aufgrund der vorhandenen Höhensituation unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ebenfalls nicht möglich. Daher soll das im Gewerbegebiet anfallende Regenwasser in einer Leitung im Norden des Gebietes gesammelt und in ein östlich gelegenes Regenrückhaltebecken eingeleitet werden. Von dort erfolgt eine gedrosselte Ableitung über eine neu herzustellende Regenwasserleitung bis zu einer Versickerungseinrichtung, die sich ca. 125 m südöstlich des Plangebietes am Rande einer Waldfläche befindet. Das geplante Regenrückhaltebecken befindet sich auf einem Grundstück der Stiftung Louisenlund. Daher wird zur Sicherung der vorgesehenen Nutzung ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für die Gemeinde festgesetzt.
Aufgrund der fehlenden Versickerungsmöglichkeiten und der in einem Gewerbegebiet erforderlichen Versiegelungsmöglichkeiten weist der A-RW 1 - Nachweis für das Gebiet eine "extreme Schädigung des naturnahen Wasserhaushaltes" (Fall 3) aus. Die im B-Plan festgesetzte Begründung von Flachdächern und Nebenanlagen, die vorgeschriebene Fassadenbegrünung mit Klettergehölzen sowie die Verpflichtung Gehölze zu pflanzen, erhöht die Verdunstung in dem Gebiet und verzögert den Wasserabfluss. Letztlich ändert sich dadurch das Ergebnis der Wasserbilanz nicht.
Die Müllabfuhr obliegt dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und wird von privaten Unternehmen wahrgenommen. Auf die Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde wird hingewiesen. Für die Grundstücke 3 bis 6 sowie 1 und 2 werden im Bereich der gemeinsamen Zufahrten Aufstellflächen für Mülltonnen bzw. -container im Bebauungsplan festgesetzt.
Der Feuerschutz wird in der Gemeinde Güby durch die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr gewährleistet. Die Löschwasserversorgung ist entsprechend den Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW sicherzustellen.
Das Plangebiet soll an das Glasfasernetz des Breitbandzweckverbandes Schlei-Ostsee angeschlossen werden. Weitere Telekommunikationseinrichtungen sind nicht vorgesehen.