TEIL 1 – Begründung
zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes "Solarpark Am Panellenweg" der Gemeinde Busdorf, Kreis Schleswig-Flensburg
für ein Gebiet östlich der Bundesstraße B 77 und südwestlich der Kreisstraße K 1
zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes "Solarpark Am Panellenweg" der Gemeinde Busdorf, Kreis Schleswig-Flensburg
für ein Gebiet östlich der Bundesstraße B 77 und südwestlich der Kreisstraße K 1
Das Plangebiet liegt östlich der Bundesstraße B 77, des Panellenweges und der Bahnlinie Flensburg-Neumünster sowie nördlich der Kreisstraße 132. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 172, 173 sowie Teile der Flurstücke 41/1 und 89 der Flur 5 und die Flurstücke 399 und 440 sowie Teile des Flurstückes 140/14 der Flur 4 Gemarkung und Gemeinde Busdorf. Begrenzt wird das insgesamt ca. 6,2 ha große Plangebiet im Süden durch weitere landwirtschaftlich genutzte Flächen, im Westen durch einen schmalen Gehölzstreifen, im Osten durch einen Gemeindeweg zwischen der K 1 und der K 132 und im Norden durch landwirtschaftliche Flächen.
Die genaue Abgrenzung der Planbereiche ist dem zeichnerischen Teil des Planentwurfes im Maßstab 1 : 5.000 zu entnehmen.