Planungsdokumente: 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Busdorf „Solarpark Am Panellenweg“ für das Gebiet östlich der Bundesstraße B 77 und südwestlich der Kreisstraße K1 an der Grenze zur Gemeinde Selk

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.1 Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2021

Das Plangebiet liegt gem. des Landesentwicklungsplanes (LEP 2021) im 10-km Umkreis um das Mittelzentrum Schleswig und befindet sich an einer Landesentwicklungsachse sowie der Bundesstraße B 77. Die elektrifizierte Bahnstrecke Flensburg - Neumünster verläuft westlich des Plangebietes.

Gemäß Abschnitt 4.5.2 des LEP 2021 sollen die Potenziale der Solarenergie in Schleswig-Holstein an und auf Gebäuden beziehungsweise baulichen Anlagen und auf Freiflächen genutzt werden. Bei der Solarenergienutzung werden zwei Anwendungsarten unterschieden: die Stromerzeugung mittels Photovoltaikanlagen und die Wärmeerzeugung mittels Solarthermieanlagen. Die Entwicklung von raumbedeutsamen Solar-Freiflächenanlagen (Photovoltaik- und Solarthermie) soll möglichst, freiraumschonend sowie raum- und landschaftsverträglich erfolgen. Die Inanspruchnahme von bisher unbelasteten Landschaftsteilen soll vermieden werden. Planungen zu Solar-Freiflächenanlagen sollen möglichst gemeindegrenzenübergreifend abgestimmt werden, um räumliche Überlastungen durch zu große Agglomerationen von Solar-Freiflächenanlagen zu vermeiden.

In dem Entwurf zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Thema Windenergie an Land (2024) ist das Plangebiet innerhalb der Ausschlusszone UNESCO-Welterbestätte Archäologischer Grenzkomplex Haithabu und Danewerk sowie innerhalb einer Hauptachse des überregionalen Vogelzuges mit besonderer Bedeutung dargestellt.

1.4.2 Regionalplan für den Planungsraum V, 2002

Der Regionalplan (Planungsraum V, 2002) stellt das Plangebiet westlich der Bundesstraße innerhalb eines Gebietes mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung sowie im Stadt- und Umlandbereiches in ländlichen Räumen. Das Plangebiet befindet sich unmittelbar an einer elektrifizierten Bahnstrecke und innerhalb des Bau- und Lärmschutzbereich des südwestlich gelegenen Sondergebietes Bund (Flugplatz Jagel).

Im 3. Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I (2026) sind keine von den o.g. Inhalten abweichende Darstellungen enthalten. Das gesamte Plangebiet liegt in einem großflächigen Entwicklungsgebiet für Tourismus und Erholung.

1.4.3 Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Busdorf sind die Flächen des Plangebietes als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Ebenfalls dargestellt sind zwei 110 kV Hochspannungsfreileitungen, wovon die Leitung in Nord-Süd-Richtung nicht mehr existiert.

In der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 wird das Plangebiet im Wesentlichen als sonstiges Sondergebiet (gem. § 11 BauNVO) mit der Zweckbestimmung 'Photovoltaik' festgesetzt. Diese geplanten Festsetzungen weichen damit in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab.

Die damit notwendige 21. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt, mit Aufstellungsbeschluss vom 27.11.2024 der Gemeindevertretung der Gemeinde Busdorf, im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Inhaltlich wird der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.