Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.1 Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2021

Das Plangebiet liegt gem. der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP 2021) im ländlichen Raum und hier im Stadt-Umlandbereich des baulich zusammenhängenden Siedlungsgebietes des Mittelzentrums Schleswig. Die Stadt- und Umlandbereiche in ländlichen Räumen sollen als regionale Wirtschafts-, Versorgungs- und Siedlungsschwerpunkte in den ländlichen Räumen gestärkt werden und dadurch Entwicklungsimpulse für den gesamten ländlichen Raum geben.

Dem Raum wird eine Bedeutung als Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung zugesprochen. Diese Raumkategorie weist aufgrund der naturräumlichen und landschaftlichen Voraussetzungen und Potenziale sowie der Infrastruktur eine besondere Eignung für Tourismus und Erholung auf. In diesen Räumen soll eine gezielte regionale Weiterentwicklung der Möglichkeiten für Tourismus und Erholung angestrebt werden.

Das Plangebiet liegt am südlichen Rand eines Vorbehaltsraumes für Natur und Landschaft. Vorbehaltsräume für Natur und Landschaft umfassen u.a. großräumige, naturraumtypische, reich mit naturnahen Elementen ausgestattete Landschaften und Biotopverbundachsen auf Landesebene. Sie dienen als Planungsgrundlage für ganzheitliche Schutzansätze sowie zur Entwicklung großflächiger naturbetonter Landschaftsbestandteile und Kulturlandschaften mit ihren charakteristischen Lebensräumen und Lebensgemeinschaften. In den Regionalplänen sind diese Räume weiter differenzierend als Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft darzustellen. Die Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft sollen im Rahmen der kommunalen Planungen berücksichtigt werden. Dabei soll eine überörtliche Abstimmung angestrebt werden.

1.4.2 Regionalplan für den Planungsraum V

Die Neufassung des Regionalplans für den Planungsraum V - Schleswig-Holstein - Nord - ist auf der Grundlage des Landesraumordnungsplans 1998 (LROPl) entstanden, er umfasst den „Landesteil Schleswig“ und damit auch die kreisangehörige Stadt Schleswig.

Die für die Stadt Schleswig formulierten Ziele sind im Einzelnen:

  • Stadt- Umlandbereich im ländlichen Raum um das Mittelzentrum Schleswig (4.3),
  • Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung (5.4.1),
  • Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Grundwasserschutz (5.5 (2)).

In der Neuaufstellung des Regionalplaners für den (neuen) Planungsraum I (Entwurf 2023) sind für das Plangebiet keine von den o.g. Zielen abweichenden Darstellung enthalten.

1.4.3 Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan der Stadt Schleswig sind Teilflächen des bestehenden Betriebsstandortes als Fläche für die Abfallentsorgung dargestellt. Die Flächen nördlich und westlich des Betriebsstandortes sind als Fläche für die Landwirtschaft gekennzeichnet. Zusätzlich sind in diesem Bereich Flächen gekennzeichnet, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind. Die Erweiterungsflächen südlich des Betriebsstandortes sind als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt. Eine kleine Teilfläche im Südwesten des Plangebietes ist als Wald gekennzeichnet. Entlang der Bundesstraße 201 ist die anbaufreie Zone von 20 m Breite als nachrichtliche Darstellung im Flächennutzungsplan enthalten.

Unmittelbar westlich schließt ein Sondergebiet 'Photovoltaik' an das Plangebiet an. Südlich dieses Sondergebietes befindet sich ein Bereich, der als Gesamtanlage dem Denkmalschutz unterliegt.

In der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 108 wird der Planbereich im Wesentlichen als sonstiges Sondergebiet (gem. § 11 (2) BauNVO) festgesetzt. Diese geplanten Festsetzungen weichen damit in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab.

Die damit notwendige 29. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt, mit Aufstellungsbeschluss des Bau- und Umweltausschusses der Stadt Schleswig vom 06.09.2022, zeitgleich zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Inhaltlich wird der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.