1.4.4 Bestehende Bebauungspläne
Die überwiegenden Teile des Flurstücke 37/16 im Süden des Plangebietes sind Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 39 der Stadt Schleswig (Gewerbegebiet am Kattenhunder Weg) aus dem Jahr 1977 und dort als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt. Die Festsetzungen des alten Bebauungsplanes Nr. 39 werden durch die neuen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 108 ersetzt.
Eine ca. 5.400 m² große Teilfläche im Osten des Flurstückes 42 ist dem Bebauungsplan Nr. 71 (1. Änderung) als Ausgleichfläche zugeordnet. Diese Ausgleichsverpflichtung wird im Rahmen dieser Bauleitplanung an eine andere Stelle verlagert.
Unmittelbar westlich grenzt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 5 (Gebiet der ehemaligen Abfalldeponie) an das Plangebiet an.