Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.4 Bestehende Bebauungspläne

Die überwiegenden Teile des Flurstücke 37/16 im Süden des Plangebietes sind Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 39 der Stadt Schleswig (Gewerbegebiet am Kattenhunder Weg) aus dem Jahr 1977 und dort als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt. Die Festsetzungen des alten Bebauungsplanes Nr. 39 werden durch die neuen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 108 ersetzt.

Eine ca. 5.400 m² große Teilfläche im Osten des Flurstückes 42 ist dem Bebauungsplan Nr. 71 (1. Änderung) als Ausgleichfläche zugeordnet. Diese Ausgleichsverpflichtung wird im Rahmen dieser Bauleitplanung an eine andere Stelle verlagert.

Unmittelbar westlich grenzt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 5 (Gebiet der ehemaligen Abfalldeponie) an das Plangebiet an.

1.4.5 Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I

Gemäß des Landschaftsrahmenplans für den Planungsraum I (2020) befindet sich das Plangebiet in Karte 1 in einem Trinkwassergewinnungsgebiet. Nordwestlich schließt in einiger Entfernung eine Verbundachse des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems an. Gemäß der Karte 2 befindet sich das Plangebiet im Naturpark 'Schlei' sowie im Bereich einer historischen Kulturlandschaft (hier: Knicklandschaft). In der Karte 3 sind für das Plangebiet keine besonderen Darstellungen enthalten.

1.4.6 Landschaftsplanung

Der Landschaftsplan der Stadt Schleswig (1990) stellt im Bereich des bestehenden Betriebsstandorts der ASF eine Aufschüttungsfläche der Abfalldeponie dar. Für die umgebenden Flächen wird eine extensive Bewirtschaftung bzw. Pflege vorgeschlagen. Dabei gehört der nördliche Raum Haferteich, als übergeordnetes Entwicklungsziel, zu einem Entwicklungsschwerpunkt für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft und von der Erholungsnutzung, für den mittelfristig Maßnahmen zur Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung empfohlen werden. Der Landschaftsplan stellt im Plangebiet zudem ein Waldstück, ein vorhandenes Knicknetz sowie Vorschläge für Knickneuanlagen dar.