Der Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Owschlag ermöglicht die bauliche Entwicklung am Ortsrand auf Flächen, die bislang als Acker bzw. durch einen Gartenbaubetrieb genutzt worden sind.
Im nördlichen Plangebiet ist das Sondergebiet ‚Garten- und Landschaftsbau/Gartenmarkt‘ vorgesehen. Überplant wird dabei die Fläche eines bestehenden Gartenbaubetriebes, dessen Bestand mit der Planung gesichert wird und dem zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen werden. Die zu versiegelnde Grundfläche ist im Sondergebiet auf 2.800 m² festgesetzt worden, wobei eine Überschreitung für Nebenanlagen um bis zu 10.500 m² möglich ist. Die Firsthöhe ist auf 10,0 m beschränkt. Südlich des Sondergebietes werden Gewerbeflächen festgesetzt. Die Erschließung dieser Gewerbeflächen erfolgt über die östlich gelegene Feldstraße. Die Grundflächenzahl liegt im Gewerbegebiet bei 0,6 und die Firsthöhe wird mit 12,0 m festgesetzt. Zusätzlich sind neue Verkehrsflächen und Flächen für die Regenwasserbeseitigung vorgesehen.
Zusammenfassend werden nachfolgend die durch die Planung möglichen und zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltbelange aufgeführt:
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: Im Sondergebiet sind zwei Betriebsleiterwohnungen zugelassen, ansonsten wird Wohnen innerhalb des Plangebietes ausgeschlossen. Im Zuge der Planung wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt, dessen Ergebnisse im Bebauungsplan Nr. 24 berücksichtigt worden sind.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Aufgrund der bisherigen Nutzungen sind die Planflächen als Lebensräume besonders oder streng geschützter Arten weitgehend ungeeignet. Im Zuge der Planung kommt es zu Knickverschiebungen bzw. -entwidmungen. Diese Eingriffe in das Knicknetz werden im Plangebiet sowie über ein Knickökokonto ausgeglichen. Bei Berücksichtigung der Bauzeitenregelung für die Knickverschiebung ist gegenüber den potentiell vorkommenden Brutvögeln das Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG auszuschließen.
Schutzgut Fläche: Der Planbereich ist im Norden bereits teilweise für den Betrieb eines Gartenbaubetriebes versiegelt und wird im Süden intensiv landwirtschaftlich als Acker genutzt. Der Flächenverbrauch ist im öffentlichen Interesse an neuen Gewerbeflächen begründet und im Zuge der Bauleitplanung an dieser Stelle nicht vermeidbar.
Schutzgut Boden: Die Sondergebietsfläche ist bereits in Teilen versiegelt und darf gem. den getroffenen Festsetzungen insgesamt bis zu einer Fläche von 10.500 m² versiegelt werden. Im Gewerbegebiet ist eine Grundflächenzahl von 0,6 vorgesehen. Außerdem werden im Bereich des neuen Regenrückhaltebeckens und der Verkehrsflächen neue Versiegelungen entstehen. Entsprechend der Bilanzierung werden Ausgleichsflächen von insgesamt 27.635 m² Größe für die Neuversiegelung von Bodenfläche zur Verfügung gestellt. Der Ausgleich erfolgt über die Maßnahmenfläche im südwestlichen Geltungsbereich, die Anpflanzungsfläche östlich des Grabhügels sowie über ein gemeindliches Ökokonto.
Schutzgut Wasser: Die Oberflächengewässer im nördlichen Plangebiet werden im Rahmen der Planung erhalten. Teile des nördlichen Plangebietes sind bereits versiegelt. Anfallendes Niederschlagswasser wird im Sondergebiet weiterhin versickert bzw. in den vorhandenen Teich abgeleitet und als Brauchwasser für die Bewässerung genutzt. Im Gewerbegebiet wird anfallendes Niederschlagswasser vorrangig auf den Grundstücken versickert bzw. in einem neu angelegten Regenrückhaltebecken gesammelt und abgeleitet.
Schutzgut Klima/Luft: Durch die Ausweisung der Bauflächen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.
Schutzgut Landschaft: Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden durch die Festsetzung der Firsthöhe auf max. 10,0 m (Sondergebiet ‚Garten- und Landschaftsbau/ Gartenmarkt‘) bzw. max. 12,0 m (Gewerbegebiet) und durch die Pflanzung von Gehölzen am westlichen Rand des Gewerbegebietes ausgeglichen. Die vorhandenen Knicks werden weitgehend erhalten und z.T. durch Knickneuanlagen ergänzt. Darüber hinaus sind fensterlose Fassaden mit Kletterpflanzen zu begrünen.
Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Das Hügelgrab und das archäologische Umfeld im südlichen Plangebiet werden in Abstimmung mit dem archäologischen Landesamt durch Aufwertungsmaßnahmen, Nutzungsverzicht und Gehölzpflanzungen zum Sichtschutz in der Planung berücksichtigt. Auswirkungen der geplanten baulichen Nutzung sind damit ausgeglichen. Sachgüter Unbeteiligter sind durch die Bauleitplanung nicht betroffen.
Auswirkungen auf FFH-Gebiete oder Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind aufgrund der Entfernungen sowie der dazwischen gelegenen Nutzungen nicht zu erwarten.
Gesamtbeurteilung
Mit der Umsetzung der Inhalte des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Owschlag sind zusätzliche Beeinträchtigungen der beschriebenen Umweltbelange verbunden. Diese Beeinträchtigungen sind trotz der Lage der Eingriffsflächen am Rand des intensiv baulich genutzten Bereiches Owschlags und der bisherigen Nutzung teilweise als erheblich zu bezeichnen und dementsprechend zu mindern bzw. auszugleichen.
Nach Durchführung aller im Bebauungsplan festgesetzter Maßnahmen ist jedoch von keinen erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der untersuchten Umweltbelange auszugehen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft gelten als ausgeglichen. Das Eintreten von artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten gem. § 44 BNatSchG sind nicht zu erwarten.