Planungsdokumente: Bebauungsplan der Gemeinde Trittau Nr. 35B - Teil A -für den Bereich zw. Großenseer Str. und dem Ziegelbergweg sowie der Bürgerstr. und der Str. Alter Markt, Erneute Auslegung gem. § 4a (3) BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Stromversorgung

Die für die Stromversorgung des Bebauungsplans erforderlichen zwei Stationsplätze werden im Westen im Bereich der Zufahrt und mittig des Plangebiets im Bereich der öffentlichen Grünfläche festgesetzt.

Die Stromversorgung wird durch die Schleswig-Holstein Netz AG gewährleistet. Zur Sicherung der Belange der Schleswig-Holstein Netz AG ist im Zuge der Erschließung ein rechtzeitiger Abgleich der Planungsunterlagen mit der Schleswig-Holstein Netz AG erforderlich.

Vor Beginn der Ausschreibung ist der Kontakt zur SH Netz AG herzustellen, damit diese ihre Tiefbaupositionen an der Ausschreibung beteiligen können. Von der SH Netz AG wird eine Vorlaufzeit von ca. 12 Wochen für die Planung und Bestellung von Material und Dienstleistungen. Der Baubeginn ist daher rechtzeitig der SH Netz AG mitzuteilen.

Gas- / Wärmeversorgung

Die Gas- bzw. Wärmeversorgung des Plangebietes wird zukünftig noch zu regeln sein. Sie sollte jedoch die Anforderungen des Erneuerbare Energiengesetzes (EEG) erfüllen.

Für die Wärmeversorgung des Plangebiets ist an der Geltungsbereichsgrenze im Westen eine Versorgungsfläche für ein Blockheizkraftwerk festgesetzt. An diesem Standort zwischen der Bürgerstraße und der Lärmschutzriegelbebauung ist die Errichtung eines Blockheizkraftwerkes zur Versorgung des Plangebiets möglich.

Darüber hinaus ist eine Versorgung mit Gas ebenfalls ist grundsätzlich möglich. Eine vorhandene Gasleitung befindet sich innerhalb der bereits vorhandenen Wegeverbindung im Osten des Plangebiets.

Sollte die Gasversorgung geplant werden, ist frühzeitig der Kontakt zur Schleswig-Holstein Netz AG, Netzcenter Ahrensburg herzustellen, um eine Planung zu erstellen und zu prüfen, ob eine zusätzliche Druckregelanlage notwendig ist. Ein Standort würde dann auch für die Regelanlage benötigt werden. Sollte es notwendig sein, Leitungen zu verlegen ist ein ausreichender Zeitraum und eine geeignete Trasse zur Verfügung zu stellen.

Vor Beginn der Ausschreibung ist der Kontakt zur SH Netz AG herzustellen, damit diese ihre Tiefbaupositionen an der Ausschreibung beteiligen können. Von der SH Netz AG wird eine Vorlaufzeit von ca. 12 Wochen für die Planung und Bestellung von Material und Dienstleistungen. Der Baubeginn ist daher rechtzeitig der SH Netz AG mitzuteilen.

Abfallbeseitigung

Die Durchführung der Abfallbeseitigung wird durch die Abfallwirtschaft Südholstein GmbH in Elmenhorst sichergestellt. Die Abfallentsorgung ist durch den Kreis Stormarn als Träger durch Satzung geregelt.

Für die Grundstücke im WA 12 und WA 18, die nicht direkt an die öffentliche Verkehrsfläche grenzen, werden Aufstellflächen für die Abfallbehälter an der öffentlichen Verkehrsfläche festgesetzt.