Planungsdokumente: Bebauungsplan der Gemeinde Trittau Nr. 35B - Teil A -für den Bereich zw. Großenseer Str. und dem Ziegelbergweg sowie der Bürgerstr. und der Str. Alter Markt, Erneute Auslegung gem. § 4a (3) BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3. Städtebauliche Begründung

3.1. Übergeordnete Plangrundlagen

Regionalplan

Gemäß dem Regionalplan für den Planungsraum I (Fortschreibung 1998) ist Trittau als Unterzentrum im Verdichtungsraum im Ordnungsraum Hamburg eingestuft. Eine entsprechende Darstellung besteht auch im Landesentwicklungsplans 2010. Der Ort übernimmt damit die Aufgabe seinen Nahbereich mit Gütern und Dienstleistungen des allgemeinen täglichen Bedarfs (Grundversorgung) zu versorgen. Als zentraler Ort ist Trittau gem. Regionalplan (vgl. Punkt 5.1 Z (7)) Schwerpunkt der Siedlungsentwicklung, woraus sich die Aufgabe der Vorhaltung ausreichender Wohnbau- und Gewerbeflächen ergibt. Dies entspricht auch den Zielaussagen des Landesentwicklungsplans 2010.