Planungsdokumente: Bebauungsplan der Gemeinde Trittau Nr. 35B - Teil A -für den Bereich zw. Großenseer Str. und dem Ziegelbergweg sowie der Bürgerstr. und der Str. Alter Markt, Erneute Auslegung gem. § 4a (3) BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.5.1. Äußere Erschließung

Die äußere Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Bürgerstraße sowie über die geplanten Gewerbe- und Einzelhandelsflächen nördlich des Plangebiets bis zur Großenseer Straße (L 93). Die Erschließung bindet im Norden an die im Bebauungsplan Nr. 56 (Entwurf) festgesetzte Verkehrsfläche an.

Beide Straßen führen in ihrer Verlängerung nach Norden bzw. Westen zur B 404, die Trittau an die Bundesautobahnen (BAB) 1 Richtung Hamburg und Lübeck und die BAB 24 Richtung Hamburg und Berlin sowie die BAB 21 Richtung Kiel anbindet. In Richtung Süden und Osten führen die Bürgerstraße bzw. die Großenseer Straße in das Ortszentrum von Trittau.

Im Mai 20141 sowie im Juni 20162 wurden durch das Büro SBI Beratende Ingenieure für Bau - Verkehr - Vermessung, Hamburg Verkehrsuntersuchungen durchgeführt.

In der Verkehrsuntersuchung 2014 werden unterschiedliche Erschließungsvarianten für das Plangebiet betrachtet. Das Gutachten geht von der Errichtung von ca. 250 Wohneinheiten auf einer Fläche von 16 ha sowie einer gewerblichen Nutzung von ca. 4,0 ha mit einem Lebensmitteldiscounter und sonstigen kleingewerblichen Nutzungen aus.

Im Ergebnis der Verkehrsuntersuchung ist durch die geplante Wohnbebauung und die gewerbliche Nutzung mit einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen von ca. 3.700 Kfz-Fahrten / 24h zu rechnen. Dies entspricht in der Spitzenstunde am Morgen einer Mehrbelastung von ca. 440 Kfz-Fahrten pro Stunde und 550 Kfz-Fahrten pro Stunde am Nachmittag. Die Kfz-Neuverkehre könne im vorhandenen Straßennetz ohne Ausbaumaßnahmen abgewickelt werden.

Abgesehen von dem Ausbau der Knotenpunkte zur Anbindung des Plangebiets an der Bürgerstraße und der Großenseer Straße, sind an den untersuchten Knotenpunkten

A: Großenseer Straße / Bürgermeister-Hergenhan-Straße,

B: Großenseer Straße / Bahnhofsstraße,

C: Bahnhofsstraße / Kirchenstraße / Ziegelbergweg,

D: Bürgerstraße / Technologiepark

keine Ausbaumaßnahmen erforderlich. Insgesamt werden sehr gute bis ausreichende Verkehrsqualitäten erreicht.

Die Verkehrsuntersuchung stellt fest, dass die Erschließung des Bebauungsplans Nr. 35 B über die Großenseer Straße, die Bürgerstraße und den Ziegelbergweg erfolgen kann. Eine direkte Anbindung an die Bahnhofstraße ist nur für Fußgänger und Radfahrer möglich. Geringfügige Vorteile ergeben sich durch eine zweiseitige Anbindung, wenn die Wohnbauflächen zusätzlich an die Großenseer Straße angebunden werden. Ein zweiter Anschluss ist aus verkehrstechnischer Sicht jedoch nicht zwingend erforderlich.

Die verkehrstechnische Analyse der Verkehrsabläufe an den Knotenpunkten zeigt, dass bis zu 400 Wohneinheiten geschaffen werden könnten, ohne dass ein zusätzlicher Aus-baubedarf entsteht.

Aufgrund der zwischenzeitlich geplanten Erhöhung der Nutzungsintensität und der Erweiterung der Betrachtung um weitere Anbindungsvarianten wurde die Verkehrsuntersuchung 2016 aktualisiert. Geplant sind derzeit rund 350 Wohneinheiten (vorher: 250 WE). Zudem wird im Gutachten 2016 die einseitige Anbindung der gesamten Wohnflächen an die Bürgerstraße oder an die Großenseer Straße geprüft.

Mit der geplanten Wohnbebauung und den gewerblichen Nutzungen ist mit einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen von ca. 4.600Kfz-Fahrten/24h (+900 Kfz- Fahrten/24h gegenüber der Verkehrsuntersuchung 2014) zu rechnen.

Aus rein verkehrstechnischen Gesichtspunkten kann auch das höhere Verkehrsaufkommen infolge des geänderten Nutzungskonzeptes im umliegenden Straßennetz mit einer mindestens ausreichenden Verkehrsqualität (QSV = mindestens D) abgewickelt werden.

Bezüglich der untersuchten Anbindungsvarianten (ein- oder zweiseitige Anbindung) ist keine eindeutige Vorzugsvariante abzuleiten. Einerseits ist es in beiden Varianten gewährleistet, die mindestens anzustrebende Verkehrsqualität im Wertebereich D sicherzustellen. Andererseits weisen beide Varianten unterschiedliche bautechnische Probleme auf.

Bei einer Anbindung an die Großenseer Straße ist sicherlich ein Kreisverkehr zu favorisieren, da hier eine sehr gute Verkehrsqualität (QSV = A) zu erwarten ist. Eine vorfahrtgeregelte Einmündung wäre zwar auch möglich, aber hier ist der Verkehrsablauf vergleichsweise deutlich ungünstiger zu bewerten (QSV = D).

Die Anbindung an die Bürgerstraße wäre mit einer guten bis zufriedenstellenden Verkehrsqualität möglich (QSV = B bis C).

Neben den rein verkehrstechnischen Belangen sind aber auch straßenbauliche sowie lärmtechnische Aspekte zu berücksichtigen. In Bezug auf den Straßenentwurf gibt die vorliegende Untersuchung Hinweise, in deren Zusammenfassung eine Anbindung an die Großenseer Straße günstiger erscheint. Allerdings ist aufgrund des geplanten Kreisverkehrs voraussichtlich mit höheren Bau- und Grunderwerbskosten zu rechnen. Für eine abschließende Bewertung wäre mindestens eine straßenbauliche Vorplanung beider Anbindungsvarianten notwendig. Im Ergebnis würde dann auch eine Kostenschätzung als weiteres Entscheidungskriterium zur Verfügung stehen.

Schließlich gelten unverändert die Hinweise zur Wegeführung des nicht motorisierten Verkehrs in Richtung Bahnhofstraße und Großenseer Straße aus der Verkehrsuntersuchung 2014.

Im Rahmen der Planungsausschusssitzung am 30.06.2016 wurde auf Grundlage der vorliegenden verkehrstechnischen Untersuchungen empfohlen, dass städtebauliche Konzept weiterhin mit zwei Anbindungen zu entwickeln. Diese Vorgabe wurde bei der weiteren Planung entsprechen berücksichtigt.

Darüber hinaus wurde im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 entschieden, einen Kreisverkehrsplatz auf der Großenseer Straße zu bauen. Damit würde dann auch der Fahrzeugverkehr aus dem Baugebiet des Bebauungsplanes Nr. 35 B abgeleitet werden, so dass mit dieser Entzerrung eine geordnete verkehrliche Situation geschaffen wird.

3.5.2. Innere Erschließung

Der Teilbereich A des geplanten Wohngebiets wird im Westen von der Bürgerstraße und im Norden von der Großenseer Straße entsprechend des städtebaulichen Konzeptes (vgl. Abschnitt 3.2 und Anlage 1) erschlossen. Die innere Anbindung der Wohngebiete erfolgt ebenfalls entsprechend des Funktionskonzepts über eine Bogenerschließung sowie im weiteren über Nebenstraßen mit Wendeanlagen, um die gewünschte Hof- bzw. Quartiersbildung zu erzielen.

Die festgesetzten Verkehrsflächen der Hauptverkehrsstraßen (Bogenerschließung und Anbindung der Mehrfamilienhausbebauung) haben eine Breite von 10,25 m (vgl. Abb. 4). Die Fahrbahn beträgt 6,25 m, wobei in Teilbereichen ein 2,5 m breiter Grün- und Parkstreifen vorgesehen ist, so dass die Fahrbahn teilweise eine Breite von 3,75 m aufweist. Beidseitig der Hauptverkehrsstraßen soll ein 2,0 m breiter Fußweg hergestellt werden. Der Straßenquerschnitt wird im Rahmen der Erschließungsplanung weiter konkretisiert und geprüft, ob ggf. der Gehweg auf einer Seite auf eine Breite von 2,50 m erweitert und auf der anderen Seite auf 1,50 m eingeschränkt wird.

Entlang der Bogenerschließung werden Ein- und Ausfahrten ausgeschlossen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Wohngebäude im WA 8 und 14 bis 16 über die Nebenstraßen erschlossen werden, um die gewünschte Quartiersbildung zu erzielen.

Durch die Teilung des Plangebiets in Teil A und B ist zudem im Rahmen der Konkretisierung der Erschließungsplanung zu prüfen, ob im Bereich der Bogenerschließung eine temporäre Wendemöglichkeit am Übergang zwischen Teil A und B im Osten einzurichten ist. Diese wäre auf Teilen der angrenzenden öffentlichen Grünfläche herzustellen, bis die Erschließung in den südlichen Teil B fortgeführt wird. Zur Erschließung der geplanten Grundstücke ist diese Wendemöglichkeit nicht erforderlich, da die Grundstücke über die Nebenstraßen erschlossen werden.

Die von der Haupterschließung abgehenden Nebenstraßen werden als Verkehrsflächen mit der besonderen Zweckbestimmung verkehrsberuhigt festgesetzt und haben eine Breite von 5,50 m (vgl. Abb. 5). Diese sollen als Mischverkehrsflächen hergestellt werden, in denen ebenfalls Grün- und Parkstreifen angeordnet werden.

Die Müllabfuhr soll das Plangebiet durchfahren können, daher betragen die Innenkurvenradien 8,0 m. Die vorgesehenen Wendeanlagen haben einen Durchmesser von 21,0 m.

Im Osten des Plangebiets werden zur Sicherung der bereits vorhandenen Wegeverbindungen Verkehrsflächen mit der Zweckbestimmung Fußweg mit einer Breite von 4,0 festgesetzt, um das Plangebiet fußläufig an den Bereich „Alter Markt“ anzubinden. Darüber hinaus soll der vorhandene Weg auf eine Breite von 4,0 m ausgebaut werden, um zusätzlich die Verbindung für Radfahrer (Begegnungsverkehr) auszubauen.

Weitere Wegeverbindungen werden innerhalb der öffentlichen Grünflächen umgesetzt. (vgl. 3.6.1 Grünflächen). Diese werden nicht gesondert festgesetzt.

Die bauliche Gestaltung der Einmündungen der Erschließung in die Großenseer Straße sowie in die Bürgerstraße wird mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Lübeck frühzeitig abgestimmt.

Abb. 4: Straßenquerschnitt Haupterschließung, A+S Hamburg, 05.10.2017 (ohne Maßstab)

Abb. 5: Straßenquerschnitt Nebenstraße, A+S Hamburg, 05.10.2017 (ohne Maßstab)

3.5.3. ÖPNV

Eine ÖPNV-Anbindung besteht über die Buslinien mit ihren Haltestellen Schulzentrum nördlich, Großenseer Straße östlich und Technologiepark westlich des Plangebiets. Im Rahmen der geplanten Straßenbaumaßnahmen an der Großenseer Straße und der Bürgerstraße sind die Bushaltestellen sowie die Anbindung des Plangebiets an den ÖPNV zu berücksichtigen.