Planungsdokumente: Bebauungsplan der Gemeinde Trittau Nr. 35B - Teil A -für den Bereich zw. Großenseer Str. und dem Ziegelbergweg sowie der Bürgerstr. und der Str. Alter Markt, Erneute Auslegung gem. § 4a (3) BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.5.4. Ruhender Verkehr

Die privaten Stellplätze innerhalb der Wohngebiete sind an geeigneter Stelle auf den Grundstücken unterzubringen.

Für die Mehrfamilienhausbebauung sind private Stellplatzflächen entlang der Verkehrsflächen sowie zusätzliche Stellplätze zur Deckung des bestehenden Bedarfs westlich der Lärmschutzbebauung vorgesehen.

Öffentliche Parkplätze werden entlang der festgesetzten Verkehrsflächen angeordnet. Der Straßenquerschnitt ist so bemessen, dass ausreichend Parkplatzflächen im Straßenseitenraum untergebracht werden können. Die Anzahl und die Standorte werden bei der Umsetzung der Planung im Hinblick auf die Lage der Grundstückszufahrten, Pflanzinsel und ausreichenden Flächen für den Begegnungsverkehr bestimmt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass öffentliche Parkplätze für Besucher in erheblichen Umfang erforderlich werden, um „wildes Parken“ zu vermeiden und damit die Sicherheit insbesondere für schwächere Verkehrsteilnehmern sowie die freie Zugänglichkeit von Rettungswegen zu gewährleisten.

3.6. Artenschutz und Grünordnung

Mit den Ausweisungen der neuen Bauflächen sind aufgrund der erforderlichen Bodenversiegelungen und Knickverluste Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft verbunden. Die Notwendigkeit dieses Eingriffs begründet sich aus städtebaulicher Sicht mit der Baulandbevorratung der Gemeinde Trittau.

Die Belange von Boden, Natur und Landschaft sowie die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung sind im Umweltbericht und im Grünordnerischen Fachbeitrag3 sowie im Artenschutzbericht4 enthalten.

3.6.1. Grünflächen