3.5.4. Ruhender Verkehr
Die privaten Stellplätze innerhalb der Wohngebiete sind an geeigneter Stelle auf den Grundstücken unterzubringen.
Für die Mehrfamilienhausbebauung sind private Stellplatzflächen entlang der Verkehrsflächen sowie zusätzliche Stellplätze zur Deckung des bestehenden Bedarfs westlich der Lärmschutzbebauung vorgesehen.
Öffentliche Parkplätze werden entlang der festgesetzten Verkehrsflächen angeordnet. Der Straßenquerschnitt ist so bemessen, dass ausreichend Parkplatzflächen im Straßenseitenraum untergebracht werden können. Die Anzahl und die Standorte werden bei der Umsetzung der Planung im Hinblick auf die Lage der Grundstückszufahrten, Pflanzinsel und ausreichenden Flächen für den Begegnungsverkehr bestimmt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass öffentliche Parkplätze für Besucher in erheblichen Umfang erforderlich werden, um „wildes Parken“ zu vermeiden und damit die Sicherheit insbesondere für schwächere Verkehrsteilnehmern sowie die freie Zugänglichkeit von Rettungswegen zu gewährleisten.