7 Baugestalterische Festsetzungen
(§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 84 LBO)
7.1 Werden im weiteren Verfahren ergänzt!
(§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 84 LBO)
7.1 Werden im weiteren Verfahren ergänzt!
Es ist davon auszugehen, dass im Bereich der Hofanlage Dorotheental für die meisten Maß- nahmen eine denkmalrechtliche Genehmigung beantragt werden muss. Das gilt mindestens für die Errichtung von Anlagen und Gebäuden, Gestaltungsmaßnahmen von Wegen und Straßen und größeren Pflanzmaßnahmen.