Planungsdokumente: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 der Gemeinde Lütjensee

Begründung

3. Planvorstellungen und wesentliche Auswirkungen der Planung

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 soll die planungsrechtlich Grundlage zur Anpassung an das neu ausgerichtete Marktkonzept vorbereitet werden. Im Zuge einer Erweiterung soll zukünftig eine Verkaufsfläche von 1.000 m² zulässig sein. Es werden keine bisher unversiegelten Flächen in Anspruch genommen, durch die geplante Gebäudeerweiterung soll lediglich ein Teil der Stellplatzfläche überbaut werden. Die verbleibenden Stellplätze sind auch für eine beabsichtigte Vergrößerung der Verkaufsfläche ausreichend bemessen. Im Ursprungsplan festgesetzte Schutzstreifen zu angrenzenden Knickstrukturen bleiben durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes unberührt.

4. Planinhalt

4.1. Städtebau

Die Umsetzung der Planungsabsichten wird durch eine Erweiterung der bestehenden überbaubaren Fläche um ca. 11 m in südöstliche Richtung erreicht. Dabei werden lediglich bisher versiegelte und als Stellplatz genutzte Flächen in Anspruch genommen. Durch entsprechende Festsetzungen wird die Zulässigkeit der maximalen Grundfläche auf 1.800 m² und die der Verkaufsfläche auf maximal 1.000 m² erhöht. Da die Gemeinde die Maßnahmen zum Knickschutz sichert, indem sie die Festsetzungen als Sondergebiet für den Knickschutzstreifen zurücknimmt und die Flächen als Grünfläche ausweist, sind diese Flächen für die Berechnung der zulässigen Grundfläche nicht mehr anrechenbar. Die Überschreitung der zulässigen Grundfläche durch Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten sowie Nebenanlagen und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche ist daher bis zu einer Grundflächenzahl von 0,9 zulässig. Die Umgrenzungslinie der Flächen für Stellplätze wird an der nordöstlichen Grenze auf das Maß der tatsächlich hergestellten Stellplatzanlage zurückgenommen.

Die übrigen Festsetzungen des Ursprungsplanes Nr. 26 gelten unverändert weiterhin fort. Zusätzliche Festsetzungen oder weitergehende Veränderungen sind nicht erforderlich.