Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 118 - Erweiterung Gewerbegebiet Haidland -der Stadt Reinbek

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Inhaltsverzeichnis

Begründung inklusive Umweltbericht - Stand: 04.11.2025

6.4. Verkehrliche Erschließung

6.4.1. Straßenverkehrsflächen

Äußere Erschließung

Die verkehrliche Erschließung des Plangebiets erfolgt für den motorisierten Individualverkehr ausschließlich über den Anschluss an den Senefelder Ring im westlich an das Plangebiet angrenzenden bestehenden Gewerbegebiet. Eine Erschließung durch Anbindung direkt an die Sachsenwaldstraße (K 26) ist unzulässig, da es sich hier um einen Straßenabschnitt außerhalb der Ortsdurchfahrt der Stadt Reinbek handelt. Lediglich für die Erschließung der Photovoltaik-Freiflächenanlage wird für die seltenen Verkehre für Wartungs- und Sichtungsarbeiten eine direkte Zufahrt von der Sachsenwaldstraße angelegt. Dafür werden die derzeit bereits vorhandenen Zufahrten zur Fläche für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge genutzt, neue Zufahrten werden nicht angelegt. Daher wurde im Rahmen der Verkehrsuntersuchung überprüft, inwieweit die Gewerbegebietserweiterung und das sich dadurch erhöhende Verkehrsaufkommen über den vorhandenen Knotenpunkt Sachsenwaldstraße/ Senefelder Ring/ Gutenbergstraße abgewickelt werden können. Der Prognose-Planfall berücksichtigt die allgemeine Verkehrsentwicklung bis zum Prognosehorizont 2034 sowie das potentielle Verkehrsaufkommen des B-Planes Nr. 118. Insgesamt wird für das Plangebiet folgendes zusätzliches Verkehrsaufkommen zum Ansatz gebracht:

1.700 Kfz/24h, davon 340 Lkw/24h am Tag bzw.

170 Kfz/h, davon 34 Lkw/h in der MSV.

Der Knotenpunkt Sachsenwaldstraße (K 26) / Senefelder Ring / Gutenbergstraße ist laut der Analyse 2024 mit der Qualitätsstufe QSV D in einem noch leistungsfähigen Zustand. Bereits im Prognose-Nullfall ohne konkrete Gebietsentwicklung ist die Leistungsfähigkeit aufgrund der allgemeinen Verkehrsentwicklung aber nicht mehr gegeben. Um die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes für die zukünftigen Verkehre sicherzustellen, ist eine bauliche Ertüchtigung notwendig.

Im Rahmen der Sanierungsarbeiten der Gutenbergstraße erfolgt daher ein entsprechender Ausbau des Knotenpunkts durch die Einrichtung einer zusätzlichen Linksabbiegespur. Diese setzt sich in der Sachsenwaldstraße fort und bedarf einer Verlegung der Bushaltestelle „Sachsenwaldstraße“ mit dem Ausbau einer zusätzlichen Fahrspur. Auf eine sichere Führung des Fußverkehrs wird geachtet. Diese Ertüchtigungsmaßnahmen erfolgen allesamt auf städtischen Flächen, so dass eine Änderung oder Anpassung des bestehenden Planrechts nicht erforderlich wird. Der Ausbau erfolgt kostenteilig durch städtische Mittel sowie durch Mittel der Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn mbH als Plangeber.

Der Knotenpunkt Sachsenwaldstraße (K 26) / Königstraße (L 222) / EDEKA ist auch im Prognose-Planfall mit der befriedigenden Qualitätsstufe QSV C in einem leistungsfähigen Zustand.

Innere Erschließung

Das Erschließungskonzept innerhalb des Plangebiets sieht ausgehend vom zentralen Anschluss an den Senefelder Ring eine Stichstraße nach Norden und eine Stichstraße nach Süden vor. Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung entwickelte Idee zur Verlegung der südlichen Stichstraße wurde aufgegriffen, diese wurde vom östlichen an den westlichen Plangebietsrand versetzt (Variante 2 der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB). Die Straße wurde dadurch vom grünen Ostrand des Plangebiets sowie der Wegeverbindung zwischen Bummerei und Sachsenwaldstraße versetzt.

Beide Stichstraßen enden auf einer Wendeanlage, die so dimensioniert ist, dass hier mehrachsige Lastkraftwagen (und auch Müllfahrzeuge) wenden können. Die Straßen sind mit zwei Fahrbahnen ausgestattet, so dass ein Zweirichtungsverkehr möglich ist.

Die Planstraßen werden mit einseitig verlaufenden Fußwegen ausgestattet. Separate Radwege sind aufgrund des voraussichtlich geringen Verkehrsaufkommens nicht vorgesehen. Die Gehwegbreiten wurden aufgrund von Vorabstimmungen mit den zu berücksichtigenden Leistungsträgern auf 2,00 m festgelegt.

Die Lage der Planstraße C ist in der Höhe durch die Anforderungen der Regenentwässerungsleitungen beeinflusst. Diese bedingen durch den Verlauf des Bestandsgeländes eine Anhebung der Straßenoberfläche um im Maximum etwa 1,5 m. Aufgrund dessen wird das Gelände östlich der Planstraße zur vorhandenen Geländeoberkante auf der Ostseite hin angeglichen. Eine Aufhöhung kann unter anderem mit den vorhandenen Aushubböden aus den geplanten Regenrückhaltebecken erfolgen. Eine Bilanzierung der Bodenmengen ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt.

Die Planstraße C wurde in einem ausreichenden Abstand zum Bestandsknick, der westlich parallel zur Planstraße verläuft, geplant. Die Bestandsbäume (Überhälter des Knicks) werden berücksichtigt, indem die Böschungsneigung auf der Westseite der Planstraße C mit 1:3 bzw. im Bereich der Bestandsbäume mit 1:2 festgelegt wurde. Dadurch werden Aufschüttungen innerhalb des Kronentraufbereichs der bestehenden Bäume vermieden.

Die Höhenlage der Planstraßen A und B orientieren sich am bestehenden Geländeverlauf.

6.4.2. Fußwegeverbindungen

Im Plangebiet entsteht ein öffentliches Wegesystem für Fußgänger und Radfahrer.

Bummerei – Sachsenwaldstraße

Parallel zur östlichen Plangebietsgrenze entsteht ein öffentlicher Fuß- und Radweg, der die Sachsenwaldstraße mit dem Landwirtschaftsweg Bummerei verbindet. Mit einer Breite von etwa 2,5 m wird er so dimensioniert, dass Begegnungsverkehre zwischen den Nutzern ermöglicht werden. Der Konzeptbaustein des Schönningstedt-Plans wird damit aufgegriffen, der eine Wegeverbindung an dieser Stelle vorschlägt. Dieser Weg wird an das Straßennetz im Plangebiet angebunden (vgl. Ost-West-Wegeverbindungen), so dass sich sinnvolle Wegeverbindungen nach Westen ergeben.

Ost-West-Wegeverbindungen

Zentral im Plangebiet verbindet ein Fuß- und Radweg den zuvor beschriebenen neuen Wanderweg entlang des östlichen Plangebietsrands mit der Planstraße B. Dieser wird auf privater Fläche als Geh-, Fahr- und Leitungsrecht planungsrechtlich gesichert.

Im südlichen Plangebiet wird der Wanderweg auf Höhe der Regenrückhaltebecken entlang eines offenen Entwässerungsgrabens als Ost-West-Querung bis an die Planstraße C herangeführt und als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung planungsrechtlich gesichert. Die Planstraße C wird im Bereich des offenen Grabens durch Anlage eines Walls erhöht. Die entstehende Böschung erschwert die Fortsetzung des beschriebenen Fußwegs nach Westen und dessen Anbindung an einen vorhandenen öffentlichen Weg im bestehenden Gewerbegebiet. Mit Vorliegen der Ausführungsplanung wird entschieden, ob eine Anbindung des Fußweges technisch möglich ist. Ein erforderlicher Knickdurchbruch an dieser Stelle wurde bereits in die Bilanzierung des erforderlichen Knickausgleichs für das Plangebiet eingestellt.