2.1 Allgemeine Ziele der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von Wohnbauflächen geschaffen werden.
In der Gemeinde Dörphof besteht weiterhin Bedarf an Wohnraum. Die verfügbaren Wohnbauflächen sind fast vollständig bebaut. Um kontinuierlich die Nachfrage bedienen zu können, möchte die Gemeinde weitere Wohnbauflächen in zentrumsnaher Lage entwickeln und so eine ausgeglichene Angebots- und Nachfragesituation erreichen. Dörphof hat sich in den vergangenen Jahren als attraktiver Wohnstandort mit gesicherter Grundversorgung einen guten Namen gemacht. Die stetige Nachfrage nach Baugrundstücken ist ein klarer Beleg hierfür.
Im Plangebiet sind derzeit 23 Grundstücke mit Größen zwischen 750 m² und 910 m² projektiert; wobei die überwiegende Anzahl der Baugrundstücke mit 780 m² bis 840 m² in ortstypischer Größe vorgesehen sind.
Der Planbereich grenzt südlich und südwestlich an die Bebauung der Dorfstraße an und erweitert mit einer Größe von ca. 2,55 ha den Siedlungsbereich Dörphofs angemessen und zentrumsnah. Durch das über den Bebauungsplan Nr. 5 entwickelte Baugebiet und den aktuell geplanten Bau einer neuen Kindertagesstätte nördlich angrenzend an den Planbereich wird die Ortsmitte gestärkt, in der zuletzt ein auch Ärztehaus in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet entstanden ist.
Die Größe der geplanten Grundstücke orientiert sich hierbei am bestehenden Bedarf in der Gemeinde. Die aktuelle Nachfrage nach Bauland zeigt überwiegend eine Bebauung mit klassischen Einfamilienhäusern auf, sodass die Gemeinde diese in ausreichender Größe und Anzahl zur Verfügung stellen möchte.
Das Plangebiet soll in einem weiten Bogen über eine neue Erschließungsstraße von der Dorfstraße im Südosten über die Straße ‚Alt Dörphof‘ im Norden bis an die Dorfstraße im Nordosten verkehrlich angebunden werden. Wobei der südliche Einmündungsbereich in die Dorfstraße zur Sicherung des bestehenden Baumtores weiter nach Süden verschwenkt und mit einer großzügig angelegten straßenbegleitenden Grünfläche gesäumt wird. Für den nördlichen Einmündungsbereich ist eine Verbreiterung der bestehenden Anbindung geplant, um die Verkehrssicherheit in diesem Bereich zu verbessern.
Der Planbereich soll in Richtung Westen und Süden durch eine Eingrünung vom Außenbereich abgegrenzt und so in sich geschlossen werden.
Weiterhin sollen für den Besucherverkehr ausreichend öffentliche Parkplätze zur Verfügung stehen.
Um eine Möglichkeit für zukünftige Erweiterungen des Plangebietes in Richtung Süden vorzubereiten, soll eine Anbindungsoption von Bebauung freigehalten werden. Hier sorgt eine Grünfläche zunächst für eine Durchgrünung des Plangebietes. Später kann diese Fläche bei Bedarf für eine Straße in Richtung Süden überplant werden.
Die Schaffung von kleinteiligem Wohnraum ist nicht primäres Planungsziel dieses Bebauungsplanes und soll nur untergeordnet innerhalb der Festsetzungen des Bebauungsplanes umgesetzt werden. Diese Wohnformen sind in den vergangenen Jahren in ausreichender Menge im Ortskern entstanden, sodass die Nachfrage hierfür aktuell sehr gering ausfällt.
Die Planung entspricht aus Sicht der Gemeinde dem in Ziffer 2.7 LEP 2010 dargelegten Grundsätzen für eine geordnete, unter städtebaulichen, ökologischen und landschaftlichen Aspekten verträgliche Siedlungsentwicklung, wonach u.a. neue Bauflächen an vorhandene Siedlungsbereiche anzubinden sind.
Die Planung entspricht aus Sicht der Gemeinde außerdem den in Ziffer 3.9 des 2. Entwurfs zur Fortschreibung des LEP (2020) dargelegten Grundsätzen, wonach neue Bauflächen nur in guter räumlicher und verkehrsmäßiger Anbindung an vorhandene, im baulichen Zusammenhang bebaute, tragfähige und zukunftsfähige Ortsteile und in Form behutsamer Siedlungsabrundungen ausgewiesen werden sollen.