Planungsdokumente: 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.1.5 Luft

UntersuchungsrahmenFrischluftgebiete, belastete Gebiete, Emissionsquellen.
Datengrundlagen"Luftqualität in Schleswig-Holstein Jahresübersicht 2020" (LLUR 2022).
BeschreibungDas Untersuchungsgebiet liegt außerhalb von stärker lufthygienisch belasteten Gebieten oder Gebieten mit besonderer Reinheit der Luft. Der Betrieb des ASF Haferteich führt zu Staub- und Geruchsemissionen, die auch über das Betriebsgelände hinaus wirken. Lokal wirkende Strukturen mit positiver Wirkung auf die lufthygienische Situation, wie Gehölzflächen, Knicks und Altbaumbestand (lokale Staubfilterung), sind am Ost- und Südrand des Betriebsgeländes sowie in der südlichen freien Landschaft vorhanden.
VorbelastungStaub- und Geruchsemissionen des ASF Haferteich.
BewertungBewertungskriterien: Natürlichkeit, raumbedeutende lufthygienische Funktionen. Das Gebiet besitzt allgemeine Bedeutung bezüglich des Umweltschutzguts Luft.

2.1.1.6 Pflanzen

UntersuchungsrahmenBiotop- und Nutzungstypen, gesetzlich geschützte Biotope, gefährdete Arten, besonders und streng geschützte Arten.
DatengrundlagenLandschaftsplan der Stadt Schleswig (1990), Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Schleswig (BHF 2023), Daten des LLUR/LfU (Gesetzlich geschützte Biotope und FFH-LRT Stand 2019 und 2022).
BeschreibungDas Plangebiet umfasst das Gelände des Betriebshofs der ASF und eine südlich anschließende Knicklandschaft. Gehölzbestände Im Vorhabengebiet befinden sich ein Waldstück, mehrere kleinflächige Feldgehölze, Knicks und junger Gehölzaufwuchs auf Brachflächen. Das Waldstück, ein "Sonstiger Laubwald auf reichen Böden" (WMy), liegt im Südwesten des Plangebiets an der Bundesstraße B 201. Kleinflächig gibt es Bereiche mit Dominanz von Berg-Ahorn, Hainbuche, Schwarz-Erle oder Fichte. Die Stammdurchmesser betragen maximal 40 cm. Zudem sind Esche und Eberesche sowie in der Strauchschicht Schwarzer Holunder vorhanden. In der lückigen und z.T. spärlichen Krautschicht treten vor allem Gundermann Glechoma hederacea, Große Sternmiere Stellaria holostea, Rote Lichtnelke Silene dioica, Brennnessel Urtica dioica, Wurmfarn Dryopteris spec., Knoblauchsrauke Alliaria petiolata und Echte Nelkenwurz Geum urbanum auf. Im direkten Umgebungsbereich des Betriebsgeländes der ASF wurden, vorwiegend im Zusammenhang mit stark reliefiertem Gelände und Böschungsbereichen, mehrere Sonstige Feldgehölze (HGy) vorgefunden. Sie setzen sich überwiegend aus heimischen Gehölzarten wie Stieleiche, Feldahorn, Weide, Zitterpappel, Berg-Ahorn, Hasel, Holunder und Brombeere zusammen. Für das südöstlich des Betriebsgeländes gelegene Gehölz sowie für eine kleine Teilfläche nördlich der Einfahrt gibt es eine gesonderte Einmessung einzelner Bäume. Die Stammdurchmesser betragen hier weitgehend 20-50 cm und in einem Fall 60 cm. Für das schmale Gehölz zwischen dem Betriebsgelände und der Straße "Haferteich" gibt es keine vollständige Einmessung der Bäume. Es enthält allerdings ebenfalls einige Bäume mit Stammdurchmessern vergleichbarer Größenordnung. Auf der Südseite der Einfahrt zum Betriebsgelände steht zudem ein mächtiger Berg-Ahorn mit einem Stammdurchmesser von ca. 80 cm. Auf der Nordseite der Einfahrt wurde eine neue Gehölzanpflanzung angelegt (HGy /bj). Das Feldgehölz nördlich des Recyclinghofs liegt etwas tiefer im Gelände. Es wird aus Berg-Ahorn, Hartriegel und Weiden gebildet und enthält im westlichen Teil eine feuchte Senke mit Weidengebüsch und spärlichem Schilfbestand. Ein gesetzlicher Schutz gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG als "Sumpfwald" liegt allerdings nicht vor, da eine überwiegende Ausprägung durch Feucht- und Nassvegetation sowie eine ausreichende Flächengröße (Mindestfläche 1.000 m²) nicht vorgefunden wurde. In der Feldflur südlich des Betriebsgeländes befinden sich weitere kleine Feldgehölze: ein dichtes Gehölz an der künstlichen Böschung südlich des Betriebsgeländes (Sichtschutzpflanzung der Altdeponieplaung), ein Ring aus Weiden um eine Geländesenke mit innen liegendem Schilfbestand und ein schmales Gehölz am westlichen Plangebietsrand. In der südöstlichen Ecke einer Brachfläche ist im unteren Hangbereich des reliefierten Geländes zudem ein junges Feldgehölz aus Erlen (HGe) entwickelt. Innerhalb verbrachender Flächen sind an mehreren Standorten Gebüsche aufgewachsen. Sie setzen sich vorwiegend aus Weißdorn, Weide und Brombeeren zusammen. Hierbei handelt es sich um den Biotoptyp "Sonstiges Gebüsch" (HBy). Bei beginnender Ansiedlung von Baumarten wurde die Biotoptypenbezeichnung durch den Biotoptyp "Sonstiges Feldgehölz" als Nebentyp ergänzt (HBy/HGy). Zudem entwickelt sich in einer Geländesenke südlich des Betriebsstandorts ein kleines Weidengebüsch (HBw). Entlang der Bundesstraße verläuft ein linearer Gehölzzug aus Gebüschen und Gehölzen, die z.T. mit der nichtheimischen Kartoffelrose Rosa rugosa durchsetzt sind. Hier wurde zusätzlich der Biotoptyp "Gebüsch aus gebietsfremden Arten" (HBx) als Nebentyp ergänzt. Die Feldflur ist mit Knicks gegliedert. Dabei handelt es sich um alte Knicks und zwei vor ca. 12 Jahren gepflanzte Knicks. Einige Knickabschnitte stehen am Rand und z.T. innerhalb von Feldgehölzen. In Ostwestrichtung verläuft ein Doppelknick (redderähnliche Struktur ohne Nutzung des Innenraums als Weg) aus einem alten und einem neuen Knick. Als Gehölzarten sind Stieleiche, Feldahorn, Weide, Zitterpappel, Esche, Vogelkirsche, Weißdorn, Hainbuche, Rotbuche, Schlehe, Hasel, Pfaffenhütchen, Holunder und Brombeere vertreten. Stiel-Eichen treten z.T. als Knicküberhälter auf. Eine prägende Gehölzformation bilden 8 dicht beisammenstehende stehende hochgewachsene Buchen am östlichen Ende des Doppelknicks, von denen 7 Bäume gemäß der Vermessung Stammdurchmesser zwischen 70 cm und 80 cm aufweisen. Die meisten Knicks sind als "Typischer Knick" (HWy) ausgebildet und gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope. Zwei kurze Knickabschnitte säumen das im Süden gelegene Waldstück und unterliegen als "Knick im Wald und am Waldrand" (HWw) nicht dem Biotopschutz. Gewässer und Feuchtbiotope Im Plangebiet befinden sich mehrere Gewässer mit technischen Funktionen. Ein auf dem Betriebsgelände vorhandenes mit Folie ausgelegtes Regenrückhaltebecken sowie ein auf dem nördlichen Flurstück gelegenes, ebenso mit Folie gedichtetes Klärbecken wurden unter dem Biotoptyp "Technisches Gewässer, verbaut" (FXx) erfasst. Westlich des Klärbeckens liegt ein Regenrückhaltebecken, welches naturnah und mit einem Röhrichtsaum ausgebildet ist. Aufgrund der naturnahen Vegetation bei gleichzeitig technischer Nutzung zählt es gemäß Kartieranleitung 2021 zum Biotoptyp "Sonstiges naturnahes Gewässer" (SXy) und erhält den Zusatztyp "Röhricht am Gewässerrand" (SXy/vr). Naturnahe Gewässer ohne technische Funktionen befinden sich östlich des Plangebiets. Hierbei handelt es sich um mehrere, vom LLUR kartierte größere Stillgewässer (FS), die gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützt sind. Südlich des Abfallwirtschaftshofs befindet sich eine Geländesenke. In der Biotoptypenkartierung des LLUR wurde an diesem Standort ein Eutrophes Stillgewässer (FSe) erfasst, das im Biotopbogen (Lfd.-Nr. 455) als nährstoffreicher Tümpel mit abwechslungsreicher Vegetation beschrieben wird. Im Rahmen der Kartierungen zum geplanten Vorhaben wurde während mehrerer Begehungen im zeitigen Frühjahr und im Sommer allerdings kein Wasser vorgefunden. Die Senke war lediglich feucht geprägt und flächendeckend mit Schilfröhricht (NRS) bewachsen. Als weitere Feuchtpflanzen wurden Breitblättriger Rohrkolben Thypha latifolia, der Rest einer Segge, vereinzelt Wolfstrapp Lycopus europaeus und wenige Exemplare der Flatterbinse Juncus effusus angetroffen. Das Röhricht gehört zu den gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützten Biotopen. Im Anschluss befinden sich ein Brennnesselsaum und ein die Senke umgebendes Weidengehölz. Nördlich und östlich davon wachsen sukzessiv weiteres Schilf und z.T. auch Rohrglanzgras-Röhricht (NRr) auf. Diese Bestände sind allerdings nur sehr kleinflächig und unterliegen nicht dem Biotopschutz. Ruderalvegetation Im Bereich einer Ausgleichsfläche sowie in den Randbereichen einer zurzeit nicht mehr bewirtschafteten Grünlandfläche haben sich großflächig Ruderalfluren entwickelt. Insgesamt wurden im Plangebiet auf ca. 1,2 ha Ruderalfluren unterschiedlicher Ausprägung angetroffen. Bei der Maßnahmenfläche handelt es sich um ein Areal, welches sich aus einer angesäten Wiese entwickelt hat. Hier ist ein Mosaik aus Ruderalen Staudenfluren frischer Standorte (RHm), Ruderalen Grasfluren (RHg), Sonstigen Ruderalflächen (RHy) und von Brennnesseln geprägten Nitrophytenfluren (RHn) mit z.T. eingelagerten Himbeerherden vorhanden. Es wurde eine Vielzahl an Pflanzenarten angetroffen, wie z.B. Wiesen-Bärenklau Heracleum sphondylium, Beifuß Artemisia vulgaris, Jacobs-Greiskraut Jacobea vulgaris, Weidenröschen Epilobium spec., Kriechender Hahnenfuß Ranunculus repens, Wolliges Honiggras Holcus lanatus, Acker-Kratzdistel Cirsium arvense, Huflattich Tussilago farfara, Echte Nelkenwurz Geum urbanum, Kanadische Goldrute Solidago canadensis und Rauhaarige Wicke Vicia hirsuta. Arten wie das das Orangerote Habichtskraut Pilosella aurantiacum oder Wiesen-Margarite Leucanthemum vulgare könnten gegebenenfalls noch aus der Ansaatmischung stammen. Die Fläche beginnt zu verbuschen. Südlich des Betriebshofs befindet sich eine Grünlandfläche, die zurzeit nicht mehr bewirtschaftet wird und zunehmend verbracht. Die Randbereiche sind bereits ruderalisiert und werden den Ruderalfluren (RHm, RHg, RHn, RHy) zugeordnet. Hier sind unterschiedliche Ausprägungen vorzufinden, wie z.B. Bestände aus vorwiegend Ackerschachtelhalm Equisetum arvense und Wolligem Honiggras Holcus lanatus, Bestände mit dominierendem Weißen Steinklee Melilotus albus oder Bestände mit Brennnesseln Urtica dioica und Wiesen-Bärenklau Heracleum sphondylium und teilweise zusätzlich Himbeeren Rubus idaeus. Zum nördlichen Knick hin ist ein schmaler Brennnesselsaum (RHn) teilweise zusätzlich mit Brombeerfluren (RHr) durchsetzt. An drei Standorten im Plangebiet hat sich der Riesen-Bärenklau Heracleum mantegazzianum angesiedelt. Die Standorte werden mit dem Biotoptyp "Neophytenflur" (RHx) gekennzeichnet. Entlang von Wegen und am Rand des Betriebsstandorts befinden sich weitere kleinflächige Ruderalfluren. Schmale Säume mit abwechselnden Ausprägungen wurden unter "Ruderale Gras- und Staudenfluren" (RH) zusammengefasst. Landwirtschaftliche Nutzflächen Die im Süden gelegenen Flächen waren zum Zeitpunkt der Kartierung mit intensiv genutztem und artenarmen Einsaatgrünland (GAe) bewachsen. Die Fläche direkt südlich des Betriebshofs ist eine Dauergrünlandfläche, die zurzeit nicht bewirtschaftet wird. Im Biotoptypenkataster des LLUR ist die Fläche als Mesophiles Grünland frischer Standorte (GMm) registriert mit eindringenden Ruderalisierungszeigern. Die im Biotopbogen des LLUR (Lfd.-Nr. 402) aufgelisteten Pflanzenarten wurden im Rahmen der Kartierungen für den Bebauungsplan Nr. 108 weiterhin angetroffen. Hierzu zählen z.B. Wiesen-Schafgarbe Achillea millefolium, Spitzwegerich Plantago lanceolata, Wilde Möhre Daucus carota, Huflattich Tussilago farfara, Ruchgras Anthocanthum odoratum, Rot-Schwingel Festuca rubra, Wiesen-Bärenklau Heracleum sphondylium, Saat-Wicke Vicia sativa, Weißer Steinklee Melilotus albus, Wiesenklee Trifulium pratense und viele weitere. Insofern wurde für den Kernbereich sowie einer am Westrand gelegenen kleinen abgezäunten mit Schafen beweideten Fläche an der Zuordnung als Mesophiles Grünland weiterhin festgehalten. In den Randbereichen wurde allerdings eine fortgeschrittene Ruderalisierung wahrgenommen. Die vorgefundenen Pflanzenbestände werden hier nicht mehr den Biotoptypen des Grünlandes, sondern den Biotoptypen der Ruderalfluren zugeordnet. Auf den Flächen nördlich des Betriebshofs befinden sich Anlagen für die Behandlung des vom Betriebshofs abfließenden Oberflächenwassers. Die das Regenrückhaltebecken und das Klärbecken umgebenden Bereiche werden von Schafen beweidet. Die Grasnarbe ist relativ artenreich und dem "Mäßig artenreichen Wirtschaftsgrünland" (GYy) zuzuordnen. Mehrere vorkommende Arten, wie z.B. Kammgras Cynosurus cristatus, Rotschwingel Festuca rubra, Wiesen-Storchschnabel Geranium pratense und Wilde Möhre Daucus carota sind wertgebende Grünlandarten. Die Arten treten allerdings nicht in ausreichender Dichte und Verteilung auf, dass die Fläche als Mesophiles Grünland einzustufen wäre. Vereinzelt sind Feuchtstellen mit Flatterbinsen Juncus effusus vorzufinden. Siedlungsflächen Der bestehende Abfallwirtschaftshof stellt sich als großflächige Versiegelungsfläche mit wenigen Gebäuden dar. Das Areal wird dem Biotoptyp "Sonstige, nicht zu Wohnzwecken dienende Bebauung" (SIy) zugeordnet. Die Betriebsflächen sind fast ausschließlich, bis auf einen kleinen geschotterten Bereich, vollversiegelt. Im Umfeld des Betriebsgebäudes sind kleinflächig Rasenflächen und Pflanzbeete der Biotoptypen "Rasenfläche, arten- oder strukturreich" (SGe) und "Urbanes Ziergehölz- und -staudenbeet" (SGs) vorhanden. Am Außenrand des Betriebsgeländes befinden sich schmale Grünstreifen, die ebenfalls gemäht werden, allerdings einer extensiveren Pflege unterliegen, etwas artenreicher ausgebildet sind und zu den Ruderalen Grasfluren (RHg) überleiten. In der südwestlichen Ecke der Zaunanlage ist der Saumstreifen zu einem Weidengebüsch, einem "Urbanen Gebüsch mit heimischen Arten" (SGg) hochgewachsen. Zudem gibt es auch Bereiche im Saumstreifen, in denen die Vegetation kürzlich abgeschobenen wurde und dem Biotoptyp "Rohboden auf nährstoffreichen, frischen Standorten" (ROf) zuzuordnen ist. Im Zentrum des Areals befindet sich ein unbefestigter steiler Hang, der mit einen Gehölz aus Hasel, Weide, Holunder und einer Kastanie mit Stammdurchmesser ca. 40 cm bestanden ist. Das Gehölz wurde dem Biotoptyp "Urbanes Gehölz mit heimische Baumarten" (SGy) zugeordnet. Östlich des Abfallwirtschaftshofs verläuft die Straße "Haferteich", eine Vollversiegelte Verkehrsfläche (SVs). Zum Betriebsgelände gibt es drei Zufahrten, von denen die nördliche lediglich eine gekieste Teilversiegelte Verkehrsfläche (SVt) ist, die nicht laufend genutzt wird. Morphologische Strukturtypen Das Plangebiet liegt in einer stark relieffierten Landschaft. Teilweise gibt es Hangbereiche und künstliche Böschungen mit starken Hangneigungen, die mit naturnahen Feldgehölzen bewachsen sind. Ab einer Neigung von 20° auf einer Länge von 25 m und einer Höhendifferenz von 2 m wären diese Bereiche als gesetzlich geschützter Artenreicher Steilhang im Binnenland (XHs) einzustufen. Aus den Höhenvermessungen ist zu erkennen, dass entsprechende Neigungen teilweise vorhanden sind. Allerdings werden die drei erforderlichen Parameter im Zusammenhang jeweils nicht erreicht, so dass anhand der derzeit vorliegenden Daten eine Qualität als gesetzlich geschütztes Biotop gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG nicht vorliegt. Schutzstatus: Das Mesophile Grünland, das darin gelegene zusammenhängende Schilfröhricht sowie die Knicks, ausgenommen Waldrandknicks, sind gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope.
VorbelastungDer Betriebshof der ASF ist nahezu vollständig versiegelt. Die Flächen mit Einsaatgrünland sind aufgrund der intensiven Nutzung extrem artenarm. Das im Norden gelegene Mesophile Grünland verliert aufgrund der fehlenden Nutzung und der eingesetzten Ruderalisierung zunehmend seine Qualität als geschütztes artenreiches Grünland.
BewertungBewertungskriterien: Naturnähe, Alter bzw. Ersetzbarkeit, Vorkommen seltener bzw. gefährdeter Arten, Gefährdung / Seltenheit des Biotops. Allgemeine Bedeutung: Grünflächen des Abfallwirtschaftshofs, Straßenbanketten, das mäßig artenreiche Grünland, das Einsaatgrünland und die technischen Gewässer. Besondere Bedeutung: das Waldstück, Knicks, Feldgehölze, Gebüsche, Urbane Gehölze mit heimischen Baumarten, Ruderalfluren, Röhrichte und das Mesophile Grünland.

2.1.1.7 Tiere

UntersuchungsrahmenFaunistisches Potenzial, gefährdete Arten, besonders und streng geschützte Tierarten.
DatengrundlagenArtenschutzbeitrag zum B-Plan Nr. 108 / Erweiterung des Abfallwirtschaftszentrums Schleswig (böp 2023), Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Schleswig (BHF 2023).
BeschreibungUm die Vollzugsfähigkeit der Planung zu untersuchen und zu dokumentieren wurde durch das Büro für ökologisch-faunistische Planung, Herrn Haack, eine datengestützte Potenzialabschätzung mit Einbeziehung gezielter artbezogener Bestandserfassungen ausgearbeitet (böp 2023). Die Geländeerfassungen erfolgten in den Jahren 2022 und 2023. Folgende Arten und Artengruppen wurden im Gelände erfasst bzw. auf ein Vorkommen relevanter Arten geprüft: Fledermäuse (Quartierstrukturen, Flugrouten), Waldbirkenmaus, Amphibien (Kammmolch, Knoblauchkröte, Laubfrosch, Moorfrosch), Reptilien (Zauneidechse), FFH-Windelschnecken (Bauchige Windelschnecke, Schmale Windelschnecke) und Vögel (begleitende Datenerhebung). Relevante Biotopstrukturen für die Fauna sind im Plangebiet insbesondere miteinander vernetzte Gehölzzüge (Wald, Feldgehölze, Knicks), Brachflächen unterschiedlicher Ausprägung, eine kleinflächige Feuchtsenke und Gewässer verschiedener Ausprägung im Plangebiet und östlich davon. Brutvögel Entsprechend der Lebensraumausstattung sind im Plangebiet vor allem gehölzbrütende Vogelarten zu erwarten. Dieses wurde durch die begleitenden Datenerhebungen im Gelände bestätigt. Es wurde ein hoher Anteil an weit verbreiteten Gehölzfreibrütern wie Amsel, Buchfink, Dorngrasmücke, Gelbspötter, Heckenbraunelle und Klappergrasmücke, Höhlenbrütern wie Blaumeise, Buntspecht und Kohlmeise, sowie gehölzgebundenen Bodenbrüter wie Rotkehlchen und Fasen vorgefunden. Zudem konnte mit dem Sumpf-Rohrsänger auch eine Art der Hochgras- und Staudenfluren erfasst werden. Im Bereich des Regenrückhaltebeckens und außerhalb des Plangebiets traten Gewässer- und Uferbrüter zum Artenspektrum dazu. Arten mit besonderer Planungsrelevanz traten nur in geringen Anteilen auf. Hierzu zählen der Haussperling, Star und Saatkrähen (im Bereich des derzeitigen Betriebsgeländes) sowie ein Mäusebussard. Gefährdete Offenlandarten, wie z.B. Kiebitz, Rebhuhn oder Wachtel, sind im Plangebiet nicht vorhanden. Ein Feldlerchenrevier konnte außerhalb des Plangebiets festgestellt werden. Gastvögel Das Plangebiet ist möglicherweise Teil eines Nahrungsgebiets des in der Umgebung festgestellten Waldkauzes sowie des Turmfalken. Weitere Nahrungsgäste sowie Rasten von Zugvögeln sind möglich. Säugetiere / Fledermäuse Ein besonderer Fokus bei den Untersuchungen lag auf den artenschutzrechtlich relevanten Fledermäusen. Mittels Fledermaus-Detektoren wurden folgende Arten erfasst: Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus (gefährdet in SH), Fransenfledermaus, Großer Abendsegler (gefährdet in SH), Mückenfledermaus, Myosotis-Art, Pipistrellus-Art, Wasserfledermaus und Zwergfledermaus. Im Gelände wurden zudem 5 potenzielle Tagesquartiere (in Gehölzbeständen des Doppelknicks und eines im Südwesten gelegenen Gehölzes) und 3 potenzielle Winterquartiere (im Bereich des Altbaumbestandes des Doppelknicks) vorgefunden. Bedeutende Flugrouten wurden nicht festgestellt. Die Auswertung der Erfassungen ergab, dass der Schwellenwert einer bedeutenden Flugstraße lediglich in einem im Südwesten gelegenen Gehölz erreicht wurde. Sonstige Säugetiere Die im Untersuchungsgebiet aufgrund ihrer Seltenheit speziell geprüfte Waldbirkenmaus konnte trotz Wildkameraeinsatz nicht nachgewiesen werden. Ein Vorkommen ist somit ausschließbar. Durch Sichtbeobachtungen und die Auswertung der Aufnahmen der Wildkamera ergaben sich Nachweise zahlreicher weiterer Säugetierarten. Hierunter befanden sich Baummarder, Mauswiesel, Feldhase, Igel, Reh und diverse Mausarten. Potenziell sind weitere Arten im Gebiet vorhanden. Ein Vorkommen der stark gefährdeten Haselmaus ist im nördlichen Schleswig-Holstein eher selten und kann am Vorhabenstandort nach Aussagen des LfU ausgeschlossen werden. Amphibien Für ein nordöstlich des Plangebiets gelegenes vom NABU betreutes Gewässer sind Vorkommen des in Schleswig-Holstein gefährdeten Kammmolchs bekannt. Aus diesem Grund wurde eine Erfassung von Amphibien durchgeführt. Im nördlichen naturnahen Regenrückhaltebecken des Plangebiets konnten Laichballen des Teichfrosches festgestellt werden. Außerhalb des Plangebiets wurde das Vorkommen von Kammmolchen im NABU-Gewässer bestätigt. Zudem wurden in zwei weiteren östlich des Plangebiets gelegenen Gewässern Moorfroschlarven vorgefunden. Aufgrund der nah gelegenen Laichgewässer haben die außerhalb des Betriebsgeländes gelegenen Flächen des Plangebiets Funktion als Landlebensraum von Amphibien und insbesondere des Kammmolchs. Neben den vorgefundenen Arten sind weitere Vorkommen allgemein verbreiteter Arten, wie z.B. der Erdkröte, zu erwarten. Fische Im Rahmen der Amphibienerfassungen wurde im westlichen Regenrückhaltebecken ein Rotaugenbestand festgestellt. Reptilien Aufgrund besonderer Planungsrelevanz wurde das Gebiet auf ein Vorkommen der stark gefährdeten Zauneidechse untersucht. Diese Art war im Gebiet nicht vorhanden. Allerdings wurden Waldeidechsen angetroffen. Aufgrund der umgebenden Gewässer in naturnaher Umgebung ist des Weiteren ein Aufenthalt der gefährdeten Ringelnatter im Plangebiet nicht ausschließbar. Weichtiere / Windelschnecken Für die Feuchtsenke im mittleren Bereich des Plangebiets war anfänglich ein Potenzial von im Anhang II der FFH-Richtlinie vorkommenden Windelschnecken nicht ausschließbar. Eine Auswertung von Streuproben ergab, dass die zu prüfenden Windelschnecken im Gebiet nicht vorhanden sind. Sonstige Arten Der Artenschutzbeitrag weist darauf hin, dass artenschutzrechtlich relevante Käfer, Libellen und Schmetterlinge im Plangebiet keinen geeigneten Lebensraum vorfinden. Ergänzend ist hinzuzufügen, dass das Plangebiet mit seinen mosaikartig verzahnten Brachflächen verschiedener Ausprägungen einen vielfältigen Lebensraum von Insekten darstellt, die hier in einer Vielzahl und mit vielen Arten zu erwarten sind. Schutzstatus: Die beschriebenen Vögel, Amphibien, Reptilien und einzelne Säugetiergruppen- und -arten (z.B. Igel) sowie eine Vielzahl an Insektenarten (z.B. alle Wildbienenarten) sind gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG besonders geschützt. Darüber hinaus sind Fledermäuse, der Kammmolch, der Moorfrosch, der Mäusebussard, das Teichhuhn und die Gastvögel Waldkauz und Turmfalke gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt.
VorbelastungDer Betriebsstandort der ASF ist überwiegend versiegelt. Das nähere Umfeld des Betriebshofs sowie der Bundesstraße B 201 ist durch Lärmemissionen (Fahrzeugverkehr, Betrieb) belastet.
BewertungBewertungskriterien: Seltenheit des Lebensraums (landesweite, regionale Bedeutung) sowie Vorkommen gefährdeter Arten mit enger Lebensraumbindung. Das Plangebiet hat überwiegend allgemeine Bedeutung als Tierlebensraum. Von Besonderer Bedeutung ist die Funktion von Teilflächen als Landlebensraum des Kammmolchs.