Planungsdokumente: 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.2.6 Auswirkungen auf Pflanzen

AuswirkungenMit Darstellungen der 29. Änderung des Flächennutzungsplans werden durch die Erweiterungsflächen des Betriebsgeländes ca. 1,2 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche (Ackergras) überplant. Alle anderen Erweiterungsflächen sind durch Vegetation besonderer Bedeutung geprägt und es können ca. 0,7 ha Mesophiles Grünland, 0,9 ha Ruderalvegetation, 0,1 ha Gehölz, 0,1 ha Röhricht und 660 m Knick verloren gehen. Die genannten Biotoptypen sind mosaikartig miteinander vernetzt und bilden mit ihrem Arten- und Blütenreichtum zudem wertvolle Insektenlebensräume.
Erhebliche AuswirkungenNachteilig: Durch die geplanten Nutzungen geht ein Komplex aus vielfältigen Vegetationsbeständen besonderer Bedeutung (Mesophiles Grünland, Ruderalvegetation, Gehölz, Röhricht, Knicks) auf rund 2,0 Hektar verloren.

2.2.2.7 Auswirkungen auf Tiere

AuswirkungenMit der 29. Änderung des Flächennutzungsplans werden großflächige Brachflächen sowie Gehölzstrukturen und eine Feuchtsenke überplant. Lebensraumverluste von Brutvögeln und Fledermäusen könne vor allem durch die Beseitigung der Knicks und der anderweitigen kleinflächigen Gehölzstrukturen entstehen. Hiervon können auch einzelne potenzielle Quartiere von Fledermäusen betroffen sein. Mit der Erweiterung des Betriebshofs in Richtung Süden wird eine Reduzierung von Landlebensräumen des artenschutzrechtlich relevanten Kammmolchs ermöglicht. Im Gegenzug wird südlich davon, durch Entwicklung von Maßnahmenflächen, eine Aufwertung von Ackerflächen als neuer Lebensraum vorbereitet. Zudem wird mit der Überplanung der verschiedenartigen Brachflächen voraussichtlich blütenreicher Insektenlebensraum und Lebensraum vieler weiterer Tierarten beseitigt. Zusammenfassend betrachtet gehen bei Umsetzung des geplanten Vorhabens Lebensräume von Tiervorkommen allgemeiner Bedeutung verloren. Relevante Konflikte bezüglich Landlebensräumen von Amphibien und Fledermausquartieren können durch artenschutzrechtliche Maßnahmen vermieden werden, die bei der Vorhabenumsetzung zu beachten sind. Erhebliche Beeinträchtigungen des Umweltbelangs Fauna sind nicht zu erwarten.
Erhebliche Auswirkungen-

2.2.2.8 Berücksichtigung der Wirkungsgefüge zwischen den Belangen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima

Gemäß § 1 Ab. 6 Nr. 7 Buchstabe a) sind die Auswirkungen auf das Wirkungsgefüge zwischen den Belangen "Tiere", "Pflanzen", "Fläche", "Boden", "Wasser", "Luft" und "Klima" zu bewerten. Die Zusammenhänge sind vielfältig und vielfach auch nicht einschätzbar oder bislang unbekannt. Eine vollständige Darstellung des Wirkungsgefüges in allen Einzelheiten ist aus diesen Gründen nicht möglich.

In der folgenden Beziehungsmatrix sind zur Veranschaulichung die Intensitäten der Wechselwirkungen zwischen den typischen Aspekten der Umwelt dargestellt. Als Grundlage für das Kapitel 2.2.4 "Auswirkungen auf die Wechselwirkungen zwischen einzelnen Belangen des Umweltschutzes" sind auch die Belange "Biologische Vielfalt", "Mensch" und "Kulturgüter" in die Matrix mit einbezogen.

Aufgrund der Wirkungsgefüge können Auswirkungen auf einen Umweltbelang (z.B. Boden) Auswirkungen auf einen anderen Umweltbelang (z.B. Wasser) nach sich ziehen. Die bekannten Wirkungsgefüge wurden bei der Zusammenstellung der vorangegangenen Kapitel 2.2.2.1 bis 2.2.2.7 grundlegend bereits berücksichtigt. In Kapitel 2.2.4 "Auswirkungen der Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes" werden einzelne mögliche Auswirkungen auf Wechselwirkungen sowie deren Folgen auf die Umwelt beispielhaft beschrieben.

Tab. 2: Wechselwirkungen zwischen den Aspekten der Umwelt

UmweltaspekteMensch
ABBodenWasserKlima/LuftTiere + PflanzenBiologische VielfaltLandschaftFlächeKulturgüterWohnen Erholung
Boden
Wasser
Klima / Luft
Tiere + Pflanzen
Landschaft
Biologische Vielfalt
Fläche
Kulturgüter
Wohnen
Erholung

A beeinflusst B: ■ stark ● mittel • wenig ― gar nicht